Baby und Job

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Geschrieben von ALF0709 am 01.04.2013, 8:41 Uhr

Nein, eben nicht...

hier geht es rein um die U2-Umlage. Bei der U1-Umlage (Krankheit), wird, warum auch immer, der AG-Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen gar nicht berücksichtigt, sondern nur das reine Bruttogehalt des AN.

Hier der Link, da kannst du dir das selbst anschauen:

https://arbeitgeber.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Arbeitgeberportal/Fachtheme n/Umlageverfahren/U2_20Verfahren/zuschuss_20mutterschaftsgeld.html?w-cm=LeftColu mn_tdocid

 
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