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Geschrieben von Andi4 am 01.02.2010, 20:53 Uhr

öffentl. Dienst; Teilzeit; Faschingsregelung

Hallo an alle! ich arbeite Teilzeit im Öffentlichen Dienst. Meine Frage ´betrifft die Arbeitszeitregelung an Faschingsdienstag. Also für alle Vollzeitbeschäftigten giltin unserem Amt: Es darf maximal bis 12 Uhr Mittags gearbeitet werden und gibt eine Soll-Arbeitszeit an diesem Tag von 4,5 Stunden. Ich persönlich arbeite aber Dienstags immer 5 Stunden (Teilzeit eben)und hatte jetzt eigentlich erwartet, dass meine Soll-Arbeitszeit dann gerechterweise auch reduziert wird (also vielleicht 2,5 oder so). Ist aber angeblich nicht so. Finde ich jetzt schon etwas ungerecht.
Oder nicht? Weiss jemand was dazu??
Danke schon mal!

 
15 Antworten:

Re: öffentl. Dienst; Teilzeit; Faschingsregelung

Antwort von KKM am 02.02.2010, 7:35 Uhr

Wäre bei uns - Bundesfinanzverwaltung - genauso!!!

Ich würde darum kein Theater machen, das Ergebnis dürfte nämlich sein, dass den anderen dann der Faschingsdienstag gestrichen wird...
Freut Euch, dass Ihr diesen Tag habt, bei uns ist das ein ganz normaler Arbeitstag!!!!

Wir hatten das Problem bei Geburtstagen...
Ursprünglich durfte man an seinem Geburtstag mittags gehen - bis die Halbtagskräfte so argumentiert haben, wie Du... Die wollten um 10 Uhr dann gehen....
Das Ministerium wurde hellhörig... "Wie, die gehen mittags nach Hause"...

Ende vom Lied:
Ein Geburtstag ist seit langem wieder ein ganzer Arbeitstag...

Ich kann Deinen Ärger verstehen, Du wirst es aber nicht ändern..

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Re: öffentl. Dienst; Teilzeit; Faschingsregelung

Antwort von Henni am 02.02.2010, 8:01 Uhr

Hallo

hier auch ein schnöes: so isses halt! Denn das ISt der Preis für Teilzeit! Ist bei mir auch so, ... versuch einfach dich zu freuen!

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Sorry, aber ihr jammert auf ganz schön hohem Niveau.

Antwort von Zweizahn am 02.02.2010, 8:08 Uhr

Ich hoffe, ihr habt eure Stunden minutengenau abgerechnet. Prinzipiell verstehe ich zwar, dass man sich ungerechht behandelt fühlt, wenn die Vollzeitangestellten einen halben Tag frei bekommen und man als TZ-Mitarbeiter weitgehend in die Röhre schaut. Aber mal ehrlich, frei am Faschingsdienstag ist schon ganz schön happig. Werdet ihr echt freigestellt, ohne Urlaub oder Stundenabbummeln????
Ich feiere am 24.12. Weihnachten und muss einen ganzen Tag Urlaub dafür nehmen, genauso wie am 31.12. Falls ihr Interesse habt, wie man hier im Osten mit TZ-Angestellten umgeht und welche Arbeitszeiten man so hat - ich kann gerne mehr aus meinem Erfahrungsschatz schreiben.
Ich habe übrigens an meinem Geburtstag ganz frei - ätsch - der fällt nämlich dieses Jahr auf einen Sonntag.

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Re: öffentl. Dienst; Teilzeit; Faschingsregelung

Antwort von Julia+Christopher am 02.02.2010, 8:14 Uhr

Ich arbeite seit 1,5 Jahren ebenfalls in einem Unternehmen, dass so "halböffentlich" ist und wir haben die selbe Regel. Ich finde die Regel absolut nicht ungerecht. Ist doch ganz logisch. Du (und ich hatte letztes Jahr) sowieso den Nachmittag frei. Mehr als frei geht ja nun nicht.

Unfair fände ich wenn deine Arbeitszeit 4 Stunden wäre und sich jetzt auf 4,5 Stunden erhöhen würde :)

Gruß Julia

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Re: öffentl. Dienst; Teilzeit; Faschingsregelung

Antwort von RenateK am 02.02.2010, 8:39 Uhr

Hallo,
die Regelung ist so normal und auch in Ordnung so. Das ist genauso, wie wenn jemand bei Teilzeit Donnerstag seinen langen Tag hat, da hat er Glück, wenn da ein Feiertag ist und Pech, wenn der Feiertag an seinem kurzen TAg ist.
Gruß, Renate

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Re: öffentl. Dienst; Teilzeit; Faschingsregelung

Antwort von Tinai am 02.02.2010, 9:58 Uhr

Hallo,

nein, das ist nicht so und da würde ich mich auch nicht grämen. Das ist ja ein Geschenk des AG, wenn er den Nachmittag frei gibt und in den Genuss kommen dann eben die, die sonst nachmittags arbeiten würden.

Geschenke sind immer ungerecht :-)

Gruß Tina

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Gibts bei uns nicht

Antwort von Steffi528 am 02.02.2010, 10:13 Uhr

Das gibts bei uns gar nicht.
Es ist ein normaer arbeitstag.
Dafür habe ich ja nun auch meine Überstunden, wenn ich meine, da mitmachen zu wollen. Dann stemple ich eben ab.

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Missgunst

Antwort von Tinai am 02.02.2010, 10:25 Uhr

Hallo,

es beruhigt mich zu lesen, dass es anderswo auch so geht. Ich habe eines in den letzten 10 Jahren gelernt: Keine Ausnahmen, keine Privilegien, keine Zugeständnisse.

Das wird ruckzuck als selbstverständlich angesehen und Ausnahmen werden auch von anderen sofort beansprucht. Die hat was, was ich nicht bekomme. Die darf in den schulferien Urlaub nehmen, also will ich das auch. usw.

Am Ende schadet diese Einstellung allen!

Gruß Tina

PS: Naja, ein paar ganz wenige Ausnahmen gibts natürlich schon, aber ich überlege mir die Zustimmung dreimal. Und sichere mich inzwischen immer ab, das evtl. rückgängig machen zu können.

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Re: öffentl. Dienst; Teilzeit; Faschingsregelung

Antwort von chrissicat am 02.02.2010, 11:26 Uhr

Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und wir haben nur am Rosenmontag Dienstbefreiung. Am Faschingsdienstag darf jeder kommen und gehen wann er will (nach Absprache mit dem AL), allerdings wird die nicht gearbeitete Zeit auch vom Stundenkonto abgezogen (also man muss entweder genügend Stunden angesammelt haben oder diese wieder rausarbeiten).

Sehe es aber auch so wie die anderen. Die Regelung, wie ihr sie habt finde ich nicht ungerecht. Es ist eben ein "Geschenk" des Arbeitgebers, dass er euch am Nachmittag frei gibt! Es geht eben nicht darum, allen Stunden zu schenken, sondern allen zu ermöglichen den Nachmittag frei zu haben! Als Teilzeitkraft, die nur Vormittags arbeitet, hast du halt Nachmittags eh frei...

Rosenmontag hast du aber auch frei, oder? Dann freu dich darüber, denn auch das ist NICHT selbstverständlich, bei uns wird dies jedes Jahr wieder neu entschieden...

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Mein Mann MUSS Urlaub nehmen!

Antwort von Henni am 02.02.2010, 11:27 Uhr

DAs finde cih frech, er würde gern am Rosenmontag arbeiten, darf aber nciht weils Forstamt zubleiben soll udn er MUSS Urlaub nehmen..auch blöd, oder? Also dawird ncihts "geschenkt" vom Arbeitsgeber, sondern Urlaub befohlen...

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Betriebsurlaub

Antwort von Tinai am 02.02.2010, 11:45 Uhr

Naja Henni,

das ist aber doch auch in Betrieben durchaus üblich, dass es Betriebsurlaub und Schließzeiten gibt. Bei meinem ersten AG - einem mittleren Metallbetrieb - hatten wir zwei Wochen im August fix und zwei Wochen an Weihnachten. Die musste man jedes Jahr auch nehmen und die restlichen Tage in Absprache.

Wenn man einen Tag Urlaub nehmen muss, dann ist es einfach so.

Grüße Tina

PS: Unsere Kolleginnen müssen auch alle an Heiligabend einen Tag Urlaub nehmen, auch wenn sie muslimischen Glaubens sind.

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Re: Betriebsurlaub...ja, aber ROSENMONTAG???

Antwort von Henni am 02.02.2010, 13:27 Uhr

Also ehrlich...

Dass mal ein ganzer Betreib schließt oder so ist ja klar, ist im Amt aber nciht so....und Grad weihnachten und in den Sommerferein bekommt er schwer frei..eben nur nach Absprache IMMER muss da jemand sitzen...aber rosenmontag MUS gefeiert werden..son Quark...

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Re: öffentl. Dienst; Teilzeit; Faschingsregelung

Antwort von Luni2701 am 02.02.2010, 13:57 Uhr

naja, so schlimm find ich es jetzt nicht. Wenn du nun nachmittag arbeiten müsstest wäre das was anderes aber so haben halt alle nachmittags frei und gut ist.

Ich hab teilzeit gearbeiten im Einzelhandel. Meine arbeitszeiten 18-22 bzw. 16-22Uhr. Was meinst du wann ich Weihnachten und Silvester gearbeitet hab? Genau von 8-14 Uhr!!!

Und die anderen hatten auch um 14 Uhr feierabend. Tja so ist das nunmal. Wobei dort die Teilzeitangestellten sowieso von den Vollzeitbeschäftigten nicht sehr gemocht werden. Ich hatte jede Woche überstunden, hab statt20 oft 35-40 Stunden gearbeitet und das dann jeden abend und jeden Samstag und mir wurde dann von ner TEILZEIT (30Std) Angestellen vorgeworfen ich hätte ja viel bessere arbeitszeiten. Und das auch nur weil ich ja als Aushilfe eingestellt war und NUR 8€/Std. weniger wie sie verdient hab. DAS WOLLTE sie dann nämlich nicht sehen.

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Naja

Antwort von Tinai am 02.02.2010, 15:01 Uhr

über Sinn oder Unsinn lässt sich trefflich streiten. Aber als Aufreger taugt das nicht.

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Re: öffentl. Dienst; Teilzeit; Faschingsregelung

Antwort von Benedikte am 02.02.2010, 22:22 Uhr

ha- was soll ich da sagen?

Ich in Berlin muss Rosenmontag arbeiten und meine Kollgen in Bonn haben frei.

Manchmal im Leben hat man eben Pech. In den letzten Jahren habe ich Depp noch oefter versucht, dort dann anchmittags Kollegen zu erreichen und mich immer gewundert, dass man erstens niemand, und wenn doch, nur angeheiterte erreicht. Und die fargen sich, was ich denn von denen ernstes will.

So kanns kommen.

Beneidkte

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