Baby und Job

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Geschrieben von Fuchsina am 24.06.2011, 16:29 Uhr

@fuchsina

Wenn Dein Arbeitgeber Dir die Stelle verbindlich zugesagt hat, dann wir er mit Sicherheit nicht mehr nach weiteren Bewerbern suchen.

Es geht nicht ausschliesslich um den Kosten. Es geht um Anstand und Moral. Wenn ich jemanden eine Zusage - sprich ein Verspechen - erteile, dann habe ich mich daran zu halten. Ich kann überhaupt kein Sinn darin erkennen, nach einer bereits erfolgen Jobzusage mich noch auf weitere Stellen zu bewerben.

Ich weiss, dass heute leider Gang und Gäbe ist, dass sich Bewerber auch noch nach einer mündlichen Zusagen noch anderweitig umschauen und sich doch nicht an ihre Erklärungen halten. Ich finde dass allerdings ein höchst fragwürdiges Verhalten. Wenn ich mehrere Bewerbungen paralell laufen hätte und mir ein Arbeitgeber zusagt aber ein anderer noch keine Antwort gegeben hat, dann bitte ich den ersten Arbeitgeber um Bedenkzeit und warte, bis ich eine Antwort vom zweiten bekommen habe.

Was mich auch wundert ist, dass viele scheinbar absolut nicht darüber im Klaren sind, dass Arbeitsveträge auch mündlich geschlossen werden können. Eine mündliche Zusage kann also unter Umständen bereits ein Vertragsschluss bedeuten und der Arbeitgeber könnte theoretisch den abgesprungenen Bewerber um Schadenersatz verklagen.

Ich finde es - um ehrlich zu sein - sehr verwunderlich, dass Du Dich noch als "der Opfer" versuchts darzustellen, wenn Du in meinen Augen ganz klar derjenige bist, die sich etwas vorzuwerfen hat. Vielleicht geht es in diesem Fall gut, aber vielleicht fällst Du damit irgendwann ganz gewaltig auf die Schnautze.

 
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