Baby und Job

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Geschrieben von fenja2003 am 08.08.2006, 22:51 Uhr

@fenja2003

schönes stichwort- die "nebentätigkeit" mußt du mitteilen. sollte der verdienst 165 euro pro monat bzw 14,5 std/ woche überschreiten passiert folgendes: der betrag über 165 euro wird dem alg angerechnet, erreichst du 15 wochenstunden bist du nicht mehr verfügbar und hast keinen anspruch mehr.

sofern die tätigkeit dazu beiträgt, dass du aus der alosigkeit herausfällst, ist das ganze vielleicht sogar förderungsfähig. in welchem umfang bist du tätig?

 
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