Baby und Job

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Geschrieben von fenja2003 am 08.08.2006, 22:07 Uhr

@fenja2003

hallo claudi,

ich sags ja, die leistungsabteilung hat ahnung :-)

für die zeit, in der du leistungen beziehst, zahlt die agentur renteversicherung und kk für dich, gemessen am alg. also bist du abgesichert.

auf dich zu kommt folgendes- arbeitssuchenmeldung 3 monate vor eintritt der alosigkeit, arbeitslosmeldung am 1. tag der arbeitslosigkeit, dann ein termin beim arbeitsvermittler, ggf. infoveranstaltung für berufsrückkehrerinnen, je nachdem ob grad ein termin dafür angesetzt ist.

du mußt dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen, mindestens 15 std/ woche. je nach stundenanzahl wird dein alg berechnet- bei teilzeit erhältst du nur anteiliges alg.

deine kinderbetreuung mußt du nachweisen (können), oft wird nur einmal danach gefragt, aber du mußt eben auch für fördermaßnahmen zur verfügung stehen, sofern dir welche angeboten werden.

alle 3 monate mußt du dich melden, das geht auch telefonisch.

uff. ansonsten fällt mir grad nichts ein, ich denke das wars. du bekommst alle merkblätter und infos bei der arbeitslosmeldung.

lieben gruß, maike

 
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