Baby und Job

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Geschrieben von doreen_fynn am 01.07.2010, 7:09 Uhr

Wunsch- und Wahlrecht Baden-Württemberg...

hallo,

das wunsch-und wahlrecht greift bei krippe und kindergarten. aber die kindergärten und -krippen können trotzdem ablehnen, nämlich dann, wenn sie a keinen platz frei haben oder b zuviele ortansässige bewerber haben. soll dein kind in der bisherigen kita bleiben? dann sprich mit der leitung und erwähne, wie toll sich dein kind da eingelebt hat und freunde und und und hat. normalerweise ist es kein problem, wenn dein kind einen u3 platz hat, dann dort in die kita zu wechseln.

Nach § 3 Abs. 6 i.V.m. 5 Abs. 1 SGB VIII haben Sie als Eltern das Recht, zwischen den Angeboten und Einrichtungen zu wählen und die für Sie, ihre Familie und ihr Kind geeignete Einrichtung nach ihren Kriterien auszuwählen
quelle: http://www.kita-portal-mv.de/de/tageseinrichtungen/ansprueche1/wunsch_und_wahlrecht

lg doreen

 
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