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Geschrieben von shortie am 25.10.2008, 22:06 Uhr

welche einkommensgrenzen als selbständige sind relevant?

ihr lieben,

wer hat erfahrungen von den selbständigen unter euch?

wenn ich 1500 euro behalten will, dann muss ich deutlich über 4000 euro einnehmen, der rest sind rücklagen und abgaben u. betriebliche ausgaben. ab welcher grenze ist das einkommen/aufwand-verhältnis besser?

ich habe festgestellt, dass ich völlig unreantabel arbeite, weil ich, ACHTUNG: zu viel verdiene! lohnsteuerklasse 5, - obwohl, spielt die da eine rolle? ich warte noch auf meine ersten steuerbescheid von 2007, und vor allem 2008 wird´s prekär.
(ist alles völlig losgelöst von meinem mann, der bezahlt uns nichts und wohnt nicht bei uns, aber deswegen hätte ich gerne ein einigermasßen passables einkommen.)

ich will und kann nicht vollzeit arbeiten, also ist "mehr arbeiten" keine möglichkeit.
in einer beratung sagte einst ein steuerberater, ich sollte nicht mehr als ca. 400 euro verdienen, sonst käme der batzen an abgaben, und die arbeit nähme überproportional zu. - und so isses auch!

der aktuelle zustand kann so nicht weiterlaufen, das kostet mich wahnsinnig viel kraft und alle nerven. ich habe keine ruhige minute, und die unruhigen sind dauerstress.

- ich kenne die kleinunternehmergrenze von 17.500 euro wg. mehrwertsteuer, die knacke ich spätestens nächstes jahr.
- der lohnsteuerrechner vom bundesministerium für finanzen hilft mir irgendwie auch nicht. (oder ich habe mtl. 1000 euro steuerfrei?!)
- mein mann ist schlecht bezahlt und zahlt i.d.r. auch keine steuern.

bleibt mir nur, wenig zu arbeiten und wenig einzunehmen? damit wenigstens das verhältnis stimmt.

lg shortie

 
9 Antworten:

Re: welche einkommensgrenzen als selbständige sind relevant?

Antwort von Lena_1977 am 26.10.2008, 10:39 Uhr

Warum hast du Steuerklasse 5 - wenn dein Mann nicht bei dir lebt (getrennt?) - zumindest würde ich 4/4 probieren - wenn du ganz alleine lebst 2.

Ansonsten Kosten runterschrauben und den Umsatz/Preise erhöhen :-)

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Re: we

Antwort von shortie am 26.10.2008, 11:13 Uhr

hallo Lena_1977,

vielen dank, das ist ein denkanstoß! ;-)

wir wohnen nur "zufällig" nicht zusammen, und getrennt sind wir "eigentlich" auch nicht. trotzdem klappt es nicht, dass wir zusammen wirtschaften.

vielleicht sollte ich daher, bis wir wieder zusammen wohnen, denn angeblich strebt er das an, auf 4/4 umändern.

und recht hast du, preise erhöhen muss ich auch, keine frage. umsatz erhöhen, quantitativ, geht sicher nicht, weil das mit direktem arbeitseinsatz verbunden ist, und da ist nicht mehr drin.

einen wunderbaren ausschlafsonntag wünsche ich! :-)

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Du hast nicht StKl. 5!

Antwort von desireekk am 26.10.2008, 13:29 Uhr

Hallo,

wer selbständig ist, hat KEINE Steuerklasse!

Die Steuerklassen gelten nur für Angestellte und sollen eine Vorabschätzung der Steuerlast (bei untersch. Einkommen) darstellen

Zur Selbständigkeit:
- Entweder Du siehst es als nettes Zubrot an, und bleibst bei den 400 EUR mtl.
- oder Du siehst es als echte Erwerbsquelle, die DICH (ganz alleine) ernähren kann. DANN darf es Dir egal sein ob und welche Steuern Du zahlst, nur weil Du "zuviel" Umsatz machst.

ich verstehe daß der Übergang und die Entscheidung nicht einfach sind, aber Du solltest sie treffen.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Du hast nicht StKl. 5!

Antwort von shortie am 26.10.2008, 14:10 Uhr

haha, danke!!

wir sind kürzlich umgezogen, ich habe für mein erstes selbständiges jahr (2007) noch keinen lohnsteuer/einkommensteuerbescheid etc. bekommen, die arbeiten gerade dran.

mein mann hat bisher immer klasse 3, ich war lange als studentin mit nenebjobs klasse 5.

man stelle sich vor: beim neuen einwohnermeldeamt konnte man mir nicht sagen, ob und welche klasse ich brauche ... "ah, wenn ihr mann klasse 3 hat, dann müssen sie doch 5 haben!"

ok, dann geht´s nur um einkommenssteuer, und da hilft mir der rechner vom ministerium schon weiter.

sonntäglichen dank! ;o)

shortie

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Re: Du hast nicht StKl. 5!

Antwort von Tinai am 28.10.2008, 12:55 Uhr

Ûm Himmelswillen. Wenn Eure Verhältnisse so sind, dann müsst Ihr wechseln auf 4/4 - alles andere benachteiligt Dich unverhältnismäßig.

Als Selbständige spielt allerdings in der Tat die Steuerklasse keine Rolle. Getrenntveranlagung wählen.

Grüße Tina

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Re: Du hast nicht StKl. 5!

Antwort von Linda761 am 28.10.2008, 16:01 Uhr

Hallo Shortie,

getrennte Veranlagung halte ich bei Euch auch für sinnvoll.

Aber auch bei gemeinsamer Veranlagung sollte Dein Mann die 3 nicht behalten, denn da zahlt er ja weniger Steuern wegen des Verheiratetseins. Wenn dann davon aber nichts bei Dir ankommt und Du dann noch massig Steuern auf Dein Einkommen zahlst, ist das für Dich ein Verlustgeschäft (Du wirst zwar als Selbständige nicht direkt auf Lohnsteuerkarte abgerechnet, aber im Endeffekt läuft es dennoch darauf hinaus, dass Du mit Deinen Steuern das zahlst was Dein Mann einspart).

Gruß
Linda

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Re: Du hast nicht StKl. 5!

Antwort von Loewin73 am 28.10.2008, 17:38 Uhr

Ich würd als nebenberuflich Selbstständige auch mal sagen, dass die Steuerklasse keine Rolle beim Einkommen durch die Selbstständigkeit haben darf. Raus kommt alles erst bei der Einkommenssteuererklärung - die würd ich auf jeden Fall an Deiner STelle selbst machen bzw. machen lassen mit Deiner Kontonummer, denn wenn er 3 hat und weniger brutto verdient als Du mit 5 dann müsstet Ihr glatt noch was rauskriegen. Für die Selbstständigkeit, die ja dann auch noch mit reingerechnet wird, hast Du hoffentlich viele Ausgaben-Belege?
Jedenfalls dringend in 4 4 ändern, wurde ja schon mehrfach erwähnt!
Und BITTE; BITTE nicht finanziell verars.... lassen!!!
Toi toi toi, glg Alexandra

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Ihr habt Recht! Ändern!

Antwort von shortie am 28.10.2008, 20:57 Uhr

vielen dank nochmal, denn ihr habt recht!
nun muss ich es dem herrn noch verklickern, dass er mehr steuern zahlen soll, die mir gar nicht direkt zukommen. wahrscheinlich ein ding der unmöglichkeit. aber ich versuche ja auch schon ewig, die gemeinsame finanzverwaltung (das ist die verwaltung des mangels) auf die beine zu stellen, erfolglos.
oh, ich bin so ein waschlappen! wäre ich man nur privat so tough, wie beruflich. das wäre cool, sehr!

shortie

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Re: Ihr habt Recht! Ändern!

Antwort von Linda761 am 29.10.2008, 10:30 Uhr

Hallo Shortie,

die Lohnsteuerkarten kannst Du auch ohne seine Zustimmung auf 4 / 4 ändern lassen. Einfach mit beiden Karten zum Amt gehen.

Gruß
Linda

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