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Geschrieben von Lara2511 am 29.07.2009, 18:51 Uhr

Urlaubsanspruch

Hallo,
ich bräuchte bitte mal eine Auskunft. Wenn in meinem Betreuungsvertrag steht, dass an 26 Tagen keine Kinderbetreuung stattfinden soll und unsere Tagesmutter in diesem Jahr keinen Urlaub plant, kann ich mein Kind wirklich an allen Tagen hinbringen, auch wenn ich Urlaub habe?
Gelten diese Tage nur für sie oder auch für uns?
Vielen Dank und LG

 
1 Antwort:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Mariposa am 30.07.2009, 9:50 Uhr

Ich glaube, ich habe die Frage nicht ganz verstanden...
Wenn in dem Vertrag steht, an 26 Tagen findet keine Betreuung statt, dann findet sie halt nicht statt. Welche Tage das sind, bestimmt, soweit ich weiß, die Tagesmutter, weil SIE dann ja Urlaub hat (egal, ob sie wegfährt oder nicht, sie betreut in der Zeit keine Kinder).

Von deinem Urlaub hängt das nicht ab, das kann der Tagesmutter "egal" sein (man sollte natürlich versuchen, sich abzusprechen). Du kannst natürlich dein Kind hinbringen, wenn du Urlaub hast, aber nicht, wenn sie Urlaub hat.

Sorry, wenn ich die Frage falsch verstanden habe...

LG, Mari

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