Geschrieben von babyproject am 02.04.2008, 14:08 Uhr |
Urlaub ausbezahlen
Hallo,
ich habe ja gekündigt und fange zum 01.05. meine neue Stelle an (hatte gesetzliche Kündigungsfrist). Nun will mein Chef daß ich unbeding den kompletten April noch da bin und arbeite und er mir das Angebot machte, den noch ausstehenden Urlaub auszuzahlen.
Ich habe noch 21,5 Tage.
Wie wird das dann berechnet? Weiss das jemand?
Danke schonmal
Re: Urlaub ausbezahlen
Antwort von tinai am 02.04.2008, 14:54 Uhr
Ausbezahlen kann der AG nur, was über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, denn der ist unabdingbar! (das sind 4 Wochen/Jahr 24Werktage oder bei 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage).
Ansonsten kann er mächtig auf die Nase fallen.
Zur Berechnung nimmt man am einfachsten das Jahresgehalt und teilt es durch die SV-pflichtigen Tage (also Arbeitstage) mal Urlaubstage. Aber dafür findest Du auf Google auch gute Seiten.
Gruß Tina
PS. Viel Erfolg im neuen Job.
Re: Urlaub ausbezahlen
Antwort von babyproject am 02.04.2008, 15:06 Uhr
Hallo,
danke für die Info, dann sollte ich die 1,5 Tage die über die 20 rausgehen schleunigst nehmen herschenken tu ich nix :-) es nervt mich eh daß ich vor Antritt der neuen Arbeit nicht frei nehmen kann denn es geht ja dann 6 Monate ohne Urlaub weiter....
werd auch mal googlen wegen Berechnung frisst eh wieder so gut wie alles die Steuer weg :-(( wie immer bei irgenwelchen Sonderzahlungen
Re: Urlaub ausbezahlen
Antwort von Julia+Christopher am 02.04.2008, 16:01 Uhr
Der nicht abkaufbare Urlaub bei dir dürfte mehr als 1,5 Tage sein. Die 20 Tage beziehe sich immer auf ein Jahr. D.H. bei 21,5 Tage dürften x Tage Resturlaub aus dem letzten Jahr dabei sein. Von diesen x Tagen kann er dir nur die auszahlen, die über die 20 Tage Mindesturlaub hinausgingen. Z.B. wenn du 30 Tage Urlaub hast. 11,5 Tage Resturlaub, kann er dir davon 1,5 TAge auszahlen. Das gleiche gilt dann nocheinmal für den anteiligen Urlaub von diesem Jahr.
Gruß Julia
Re: Urlaub ausbezahlen
Antwort von babyproject am 02.04.2008, 16:17 Uhr
wie? von 11.5 TAgen alten Urlaub bekomme ich nur 1.5 Tage ausbezahlt? Das wär ja super fies ich meine ich konnte nie Urlaub nehmen weil die mich immer mit Arbiet zugemüllt haben und ich soll dafür jetzt büßen?!
Ich habe das jetzt an einen Bekannten weitergegeben der ist Personalchef in einem grossen Konzern und ich hoffe ja daß er GENAU weiss was Sache ist,
trotzdem danke!!!
Julia hat recht
Antwort von tinai am 02.04.2008, 16:33 Uhr
tut mir leid, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Die 20 Tage/4 Wochen sind aufs ganze Jahr gerechnet.
In Deinen 20,5 Tagen ist vermutlich noch alter Urlaub drin. Wobei halbe Urlaubstage eigentlich nicht vorgesehen sind.
Angenommen ich habe recht und sagen wir mal 10 Tage wären noch vom letzten Jahr und da hättest Du 20 Tage auch genommen, so könnte er diesen Resturlaub auszahlen (bei uns wäre er verfallen, weil AN den Urlaub nehmen Müssen! Nehmen sie ihn nicht und kann er nicht gewährt werden, verfällt er, aber anderes Thema).
Und wenn Du für dieses Jahr 30 Tage Jahresurlaub hast, bleiben für 4 Monate 10 Tage Urlaub, von denen 1/3 über den unabdingbaren Urlaub hinausgeht.
Hier muss unbedingt unterschieden werden, zwischen altem (2007) und neuem (2008) Urlaub!
Grüße Tina
Re: Julia hat recht
Antwort von babyproject am 02.04.2008, 16:54 Uhr
also wenn das echt so ist was ich ja allerhand finde denn ich WOLLTE ja den 2007er Urlaub noch nehmen aber immer wieder haben sie mir Dienstreisen und Termine reingehaun und ich KONNTE nicht dann steh ich auf und nehm diese 9,5 Tage alten (12 sind neuer 2008er Urlaub) und fertig, das können die doch nicht machen das kann doch nicht rechtens sein daß dann 8 Tage einfach unter den Tisch fallen?!
Echt da ist man so blöd macht und tut und dann wird das gestrichen muss mich grad total aufregen wenn das echt so ist
ausbezahlen...
Antwort von speedy am 02.04.2008, 17:03 Uhr
Hi,
rein rechtlich muss er dir den Mindesturlaub (zumindest anteilig) gewähren - wenn das eben nicht (mehr) geht, ausbezahlen.
Ich kenne viele ArbG-Urteile, wo der Mindesturlaub im Vorjahr aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte und dann ausbezahlt wurde. Soll heissen: Wenn dein Arbgeber möchte, dass du noch möglichst lange weiter arbeitest, dann soll er auch den gesamten Rest abgelten.
Ist gängige Praxis, sogar in Anwaltskanzleien mit angestellten Anwälten.
Zwingen, bis zum Schluss zu arbeiten kann er dich nicht, den Mindesturlaub von 2 Tagen / vollem (!) Monat müsste der dir für 2008 zumindest gewähren.
Speedy
HIlfe, nein, nicht missverstehen
Antwort von tinai am 02.04.2008, 17:03 Uhr
Bei uns ist es so geregelt, dass alter Urlaub verfällt, maximal kann man den eigentlich von Rechts wegen bis 31.03. des Folgemonats nehmen und nur so lange darf eine Firma auch dafür Rückstellungen bilden.
d.h. lass Dir die 9,5 Tage vom letzten Jahr einfach auszahlen (ich nehme an, Du hattest die 20 Tage unabdingbaren Urlaub im letzten Jahr, dann ist auszahlen kein Problem, ich gehe immer von 5-Tage-Woche aus).
und dann guck, was Du vom neuen auszahlen lässt oder nimmst. 12 Tage für 4 Monate heißt, dass Du 36Tage im Jahr hast ? Werktage oder Arbeitstage?
Aber eins verstehe ich nicht, wenn Du den Urlaub nicht auszahlen lassen willst, dann sag es doch, wobei ein Kompromiss doch auch möglich sein muss. Lass Dir den alten auszahlen und nimm den Neuen oder irgendetwas in der Art. Dein AG wird Dich ja nicht vergackeiern wollen, sondern wirklich brauchen.
Gruß Tina
Wenn du in 4 Monaten 12 Tage Urlaub hast
Re: Urlaub ausbezahlen
Antwort von Julia+Christopher am 02.04.2008, 17:08 Uhr
Upss manchmal sollte man doch nochmal lesen, was man schreibt. Von den 11,5 Tage Resturlaub kann er dir alles BIS AUF die 1,5 Tage auszahlen. Sorry! Denn nur die 1,5 Tage sind Teil vom Mindesturlaub.
Gruß Julia
Re: HIlfe, nein, nicht missverstehen
Antwort von babyproject am 02.04.2008, 17:10 Uhr
Hallo Tinai,
nein es ist nicht so daß ich den Urlaub nicht nehmen MÖCHTE ich wäre glücklich über jeden Tag!!!!Aber als ich letzten Freitag kündigte fragte mich mein Chef wie lange ich noch da bin: ich noch 4 Wochen und habe auch noch 21,5 Tage Urlaub (also aus 2007 und den Urli bis April 2008) ich habe deshalb 12 weil ich 30 Tage Arbeitstage im Jahr und für Auslandsmessen die über Sa und So gehen bekomme ich für Sa und So 1 Tag also hab ich jetzt aktuell in 2008 bis April 12 Tage nicht 10.
Auf jeden Fall sagte er nein ich brauch Dich noch voll den ganzen April so schnell find ich ja niemand bla bla und den Urlaub könne er ja ausbezahlen.
Ich hatte Julia so verstanden daß mir für 2007 nur noch 1,5 Tage bezahlt würden, aber jetzt ist das Bild klarer :-)
Wie gesagt ich würd gern aber MAN möchte daß ich keinen Urlaub nehme, dann ist es denk ich nur recht und billig den auszahlen zu lassen, hergeschenkt wird nix :-))
Re: HIlfe, nein, nicht missverstehen
Antwort von tinai am 03.04.2008, 9:44 Uhr
Okay, jetzt wird es klarer.
Die Überstunden für Sa/So pArbeit kann er auf jeden Fall ohne Probleme auszahlen, denn meist ist das irgendwie geregelt im Vertrag oder durch betriebliche Übung (Ausgleich durch Freizeit oder ausbezahlen). Außerdem natürlich den Urlaub vom letzten Jahr.
Für den neuen Urlaub gilt: von den 10 Tagen kann er 1/3 ausbezahlen, der Rest muss als urlaubsfrei gewährt werden, es sei denn, es schließt sich nicht nahtlos eine Stelle danach an (also wenn DU noch einen Monat ohne Arbeit wärst oder so, trifft aber bei Dir nicht zu).
Also 7 Tage müssen eigentlich als Urlaub gewährt werden und die anderen 3 Tage Urlaub und 2 Tage Überstunden für 2008 kann er ausbezahlen.
Gruß Tina
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