Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Hoyerin am 08.11.2011, 17:40 Uhr

tarifliche Verlängerung der Elternzeit

Hallo,

meine 3 Jahre Elternzeit laufen im Dezember ab. Ich bin jetzt wieder in der 11. SSW, d.h. ich müsste für ca. 12 Wochen wieder arbeiten gehen. Eine Freundin, die wie ich im öfftl. Dienst ( ich bin bei einer Sparkasse) arbeitet, hat mir erzählt, dass man die Möglichkeit hat, eine tarifliche Elternzeit von zusätlichen 6 Monaten zu nehmen. Weiß jemand, wie es da dann mit dem Kündigungsschutz aussieht und kann man das pro Kind oder nur einmalig beanspruchen?

 
3 Antworten:

Re: tarifliche Verlängerung der Elternzeit

Antwort von dieElle am 08.11.2011, 21:22 Uhr

Elternzeit hast Du "nur" drei Jahre. Aber im ö.D. ist es rel. leicht möglich, sich ohne Anspruch auf Besoldung/Gehalt beurlauben zu lassen.
Besonders als Beamtin hast Du da recht gute Chancen.
Wie es im Angestelltenbereich aussieht, weiß ich nicht. Und auch nicht, wie ein Parafiskus (also die SpaKa) mit Beurlaubungen umgeht.
Der leichteste Weg: Frag mal in der Personalabteilung nach :-) Die sollten davon Ahnung haben!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: tarifliche Verlängerung der Elternzeit

Antwort von leonessa am 08.11.2011, 22:52 Uhr

Hier: Angestellte im öffentlichen Dienst bei der Stadt. Ich habe nur vorsichtig angefragt, ob prinzipiell (nach 3 Jahren Elternzeit) eine Beurlaubung wegen minderjähriger Kinder möglich wäre - die Auskunft (vor 2 Jahren): möglich, bis das "Kind" 18 Jahre alt ist...

Eine Freundin (auch öffentlicher Dienst) - allerdings Angestellte beim Land hat immerhin die Möglichkeit, sich bis zum 6. vollendeten Lebensjahr des Kindes beurlauben zu lassen.

Kläre das am Besten mit Deiner Personalabteilung. Ich wurde jedoch darauf hingewiesen, dass bei einer "Beurlaubung" keinerlei Versicherung bzw. Anrechnung der Renten- bzw.Versicherungsjahre gegeben ist, was ja auch verständlich ist - als selbst vorsorgen bzw. Familienversicherung (falls möglich)! Du hast nach der Beurlaubung zwar einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz (entsprechend den Bedingungen VOR der Elternzeit), jedoch nicht bindend an Deinen alten Arbeitsplatz. Du könntest insofern auch an einem anderen Ort oder zu anderen Zeiten eingesetzt werden. Wie das bei Euch ist - nachfragen!

LG, Leonessa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Unbezahlte Beurlaubung ist meist möglich, aber...

Antwort von Trini am 09.11.2011, 8:21 Uhr

wenn es irgendwie möglich wäre, würde ich (wenigstens Teilzeit) arbeiten gehen.

In den 12 Wochen hast Du sogar noch Urlaubsanspruch.

Und ... das Elterngeld wird auch höher (jedenfalls bei Vollzeittätigkeit))

Trini

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge

Musterbrief Verlängerung Elternzeit

Hallo Ihr Lieben, hat von Euch zufällig jemand ein Musterschreiben für den AG wegen der Elternzeitverlängerung? Da wir ein sehr familiärer Betrieb sind, haben mein Chef und ich nur mündlich besprochen, dass ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängere. Jetzt möchte er es nun ...

von Andrea06 28.02.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verlängerung Elternzeit

Wem Verlängerung der Elternzeit melden (außer AG)?

Hallo, ich überlege meine Elternzeit zu verlängern von 2 auf 3 Jahre. Da mein AV befristet war u ich somit keinen ruhenden AV u keinen AG habe fällt die Meldung an den AG ja aus. Muss ich das einem Amt melden? AA fällt ja auch aus, da ich ja nicht zur Jobvermittlung zur ...

von fräuleinsonnenschein 20.02.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verlängerung Elternzeit

Brauche mal dringend eure Hilfe wegen Verlängerung der Elternzeit!

Hallo, ich habe für meine Tochter erstmal 2 Jahre Elternzeit beantragt. Da es aber mit dem Kindergartenplatz so nicht funktioniert will ich nun noch das 3 Elternzeitjahr nach beantragen also verlängern. Was muss ich meinem Arbeitgeber denn da schreiben. Könnt ihr mir mal ...

von Indira21 18.10.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verlängerung Elternzeit

verlängerung der elternzeit, so richtig?

Hallo zusammen! Ich habe 28 Monate Elternzeit bekommen und möchte auf volle 3 Jahre erhöhen. Lea ist am 14.09.2009 geboren, Elternzeit habe ich bis zum 13.01.2012 genommen. jetzt wollte ich bis zum 13.09.2012 erhöhen. Zum Versorgungsamt möchte ich schreiben, das ich ...

von sandbet 02.08.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verlängerung Elternzeit

Verlängerung Elternzeit

Hallo, wenn man Elternzeit ursprünglich für 1,5 Jahre beantragt hat, dann mit Zustimmung des Arbeitgebers um 3 Monate verlängert (also auf 23 Monate), kann man nochmalig um 2 Monate - auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers - verlängern? Hintergrund ist der, daß unser ...

von Lurchi69 26.09.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verlängerung Elternzeit

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.