Geschrieben von Cordi+Lotte am 26.05.2008, 20:17 Uhr |
Steuererklärung-AupairKosten
Hi,
wir sitzen gerade an der Steuererklärung und wollen unser Aupair angeben!
Es gab doch mal einen Beitrag, dass man nicht nur das Taschengeld, sondern auch Zimmer, Heizung etc. absetzen kann! Wie und wo muss/kann ich das angeben?
Für das Taschengeld haben wir damals ein Konto eingerichtet!
Ich wäre euch für Tipps sehr dankbar!!
Cordula
Re: Steuererklärung-AupairKosten
Antwort von desireekk am 26.05.2008, 20:54 Uhr
Mom ich suche mal...
*suchsuch*....
http://bundesrecht.juris.de/svev/BJNR338510006.html
Sachbezugsverordnung (oder so ähnlich) heißt das was Du suchst :-)
Wichtig: der Aupairvertrag (für das FA) sollte keine Haushaltstätigkeiten enthalten sondern nur auf Kinderbetreuung abgestellt sein :-)
Viele Grüße
Désirée
Re: Steuererklärung-AupairKosten
Antwort von speedy am 27.05.2008, 9:58 Uhr
Hi,
du erstellst selbst eine Anlage Kinderbetreuungskosten und listet dort alles auf, was an Kosten rund um das Aupair angefallen ist. Dann nummerieren und Belege beifügen (z.B. Mietvertrag, aus dem die Miete/qm hervorgeht, Heizkostenabrechnung...)
Gruß, Speedy
Re: Steuererklärung-AupairKosten
Antwort von wankistanki am 30.05.2008, 19:39 Uhr
...die Steuer haben wir auch grad fertig. Vielleicht hilft das.
Das Taschengeld für ein Au-pair zählt zu den absetzbaren Kosten. Verpflegung und Unterkunft werden nach der amtlichen Sachbezugsverordnung berechnet. (Seit 2006 gelten diese Werte: Unterkunft/Monat 167,03 Euro, Frühstück, Mittag- und Abendessen 202,70 Euro/Monat).
Lg,
Dagmar
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