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Geschrieben von Valsim am 14.08.2011, 10:51 Uhr

Neue TZ-Stelle trotz bestehendem AV

Hallo,
ich befinde mich noch in Elternzeit, die bis nächstes Jahr geht.
Nun wollte ich dieses Jahr wieder anfangen, mein Chef braucht mich aber zu meiner vorherigen Stundenzahl ( 34h/Woche ) das ist mir aber zuviel, ic möchte gern nur 20 h/Woche arbeiten und event. nächstes Jahr wieder bei meinem bisherigen AN anfangen. Er meinte, für ihn sei es kein Problem, wenn ich bis dahin mir Arbeit suche, nur nicht die direkte Konkurrenz...
Nun meine Frage: Wenn ich nun eine TZ-Stelle finde, muß ich meinen bisherigen Job dann kündigen obwol mein Chef einverstanden ist? Eine Personalfirma hat mir diese Andeutung gemacht, jetzt bin ich natürlich verunsichert..

Vielen Dank

 
3 Antworten:

Re: Neue TZ-Stelle trotz bestehendem AV

Antwort von speedy am 14.08.2011, 10:59 Uhr

Hi,
innerhalb der Elternzeit darfst du mit Genehmigung des alten AG bis zu 30h/Woche anderswo arbeiten, dein alter Arbeitsvertrag ruht dann solange. Kündigen solltest du den auf gar keinen Fall, egal wer dir das sagt!

Du solltest nur bei einem neuen AG mit offenen Karten spielen und sagen, dass du innerhalb der EZ einen Job suchst, damit dort klar ist, dass du in einem Jahr wieder weg bist, am besten sogar dort nur einen Zeitvertrag abschließen. Rechtlich müsstest du zwar nciht sagen, dass du noch einen ruhenden Arbeitsvertrag hast und könntest auch einen unbefristeten Vertrag unterschreiben - musst dann nur selbst darauf achten, rechtzeitig wieder zu kündigen, denn der alte AV wird AUTOMATISCH mit dem Ende der Elternzeit wieder aktiv.

Gruß, speedy

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Re: Neue TZ-Stelle trotz bestehendem AV

Antwort von Valsim am 14.08.2011, 12:11 Uhr

Vielen Dank für deine Antwort!
Dann steht ja einer 20 std-Woche nix im Weg...

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Re: Neue TZ-Stelle trotz bestehendem AV

Antwort von Tinai am 14.08.2011, 17:30 Uhr

Hallo,

nein, das musst Du nicht, So lange Du mit der TZ unter 30 Stunden bist und Dein AG einverstanden ist (das lass Dir auf jeden Fall schriftlich geben), ruht Dein Arbeitsverältnis bei Deinem jetzigen AG. Du musst und solltest ihn nicht kündigen. Das gilt übrigens auch, wenn Du bei Deinem jetzigen AG nur 20 Stunden und nicht die Stundenzahl von früher bis zum Ende der Elternzeit arbeitest.

Grüße Tina

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