Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 25.03.2012, 21:05 Uhr

nein, nicht ganz

Hi,
das 2 Jahr kannst du nur im 2. Lebensjahr des Kindes nehmen, nicht später, auch nicht mit Genehmigung des AG. Das 3. Jahr kannst du mit Genehmigung später nehmen oder ohne Genehmigung nur, wenn es unmittelbar an das 2. Jahr Elternzeit anschließt. Ist die Elternzeit aber bereits unterbrochen (z.B. nur 1,5 Jahre EZ genommen), dann kann auch das 3. Jahr nicht einfach "genommen" werden, sondern es ist die Zustimmung des AG nötig.

Gruß, Speedy

 
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