Geschrieben von speedy am 25.03.2012, 21:05 Uhr |
nein, nicht ganz
Hi,
das 2 Jahr kannst du nur im 2. Lebensjahr des Kindes nehmen, nicht später, auch nicht mit Genehmigung des AG. Das 3. Jahr kannst du mit Genehmigung später nehmen oder ohne Genehmigung nur, wenn es unmittelbar an das 2. Jahr Elternzeit anschließt. Ist die Elternzeit aber bereits unterbrochen (z.B. nur 1,5 Jahre EZ genommen), dann kann auch das 3. Jahr nicht einfach "genommen" werden, sondern es ist die Zustimmung des AG nötig.
Gruß, Speedy
- erneut Elternzeit nehmen? - Oktaevlein 22.03.12, 23:32
- Re: erneut Elternzeit nehmen? - u_hoernchen 23.03.12, 16:37
- Re: erneut Elternzeit nehmen? - Oktaevlein 25.03.12, 17:37
- nein, nicht ganz - speedy 25.03.12, 21:05
- Re: nein, nicht ganz - Oktaevlein 25.03.12, 22:37
- Re: erneut Elternzeit nehmen? - u_hoernchen 23.03.12, 16:37
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