Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 25.09.2006, 15:08 Uhr

Neee, Beamte 4 Tage nicht mehr und nicht weniger

und das gilt für Landes- und Bundesbeamte.

Angestellte auch im Öffentlichen Dienst haben pro Kind 10 Tage Anspruch, Alleinerziehende 20 Tage, maximal 25 Tage im Jahr (unabhängig von der Anzahl Kinder) auf unbezahlte Freistellung vom AG.

Also wenn Väter sich daran auch beteiligen, reichen diese Kranktage mit Sicherheit bei 99,5% aller Kinder.

Ansonsten Urlaub nehmen oder nach unbezahlter Freistellung fragen.

Gruß tina

 
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