Baby und Job

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Geschrieben von junima am 25.09.2006, 16:43 Uhr

einem normalen AN...

... stehen einem lt. Gesetz pro Elternteil JEWEILS 10 Tage Freistellung wg. Kinderkrankung zu. Damit dürfte doch eigentlich jede/r auskommen. Was ihr meint, sind wahrscheinlich jene Tage, die der AG Gehaltsfortzahlung in voller Höhe leistet. Die sind natürlich je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung o. individueller vertraglicher Regelung unterschiedlich. Aber hej, die 20 Tage pro Kind und Jahr mit Krankengeld von der KV in Höhhe von ca. 70 % des Nettogehalts bekommt jedes Elternpaar bzw. jede/r Alleinerziehende.
Ich finde das schon enorm und im internationalen Vergleich liegen wir damit zur Abwechslung mal weit vorne...

 
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