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Geschrieben von carry2 am 31.01.2011, 20:11 Uhr

Krankentage - 400€-Job

Bekommt man die Krankentage für's Kind auch bei einem 400€-Job?

Danke und LG

 
12 Antworten:

Re: Krankentage - 400€-Job

Antwort von elias06 am 01.02.2011, 9:18 Uhr

wenn du keinen vertrag hast-eigentlich nicht.
du selbst bekommst ja auch keine Lohnfortzahlung bei krank-oder?
gruß janett

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Re: Krankentage - 400€-Job

Antwort von tabeamutti am 01.02.2011, 12:25 Uhr

Hallo

bei einem angemeldeten 400€ Job (also alles "hoch offiziell) kriegst Du dein Krank genauso bezahlt wie bei voller Stelle. Also logisch wäre es dann, wenn für Kind Krank das gleiche gelten würde. Natürlich alles mit Krankenschein nachweisbar.

LG tabeamutti

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Den AG möchte ich sehen,

Antwort von AllesOK am 01.02.2011, 13:14 Uhr

der bei Krankheit (400,- Euro-Mini-Job) weiterbezahlt und dann auch noch, wenn das Kind krank ist......

Ich arbeite seit Jahren nebenbei, habe noch NIE weder Urlaubs-, noch Krankengeld, geschweige dennn Kinderkrankgeld bekommen.

Wer nicht arbeitet, bekommt auch nix, so ist es leider, auch wenn es im Vertrag steht.

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Re: Krankentage - 400€-Job

Antwort von kanja am 01.02.2011, 13:22 Uhr

Hallo,

THEORETISCH vielleicht schon. Praktisch wird es aber doch meist so sein, dass du die Tage, die du wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten konntest, nacharbeitest.

So ist es jedenfalls bei mir in den letzten Jahren immer gewesen.

Ich weiß ja nicht, was du arbeitest und wie deine Arbeitszeiten sind. Mein Arbeitgeber ist ansonsten sehr entgegenkommend, daher finde ich es nicht dramatisch, wenn ich die Tage, die ich wegen kranker Kinder fehle, nacharbeite.

lg Anja

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nicola bader schrieb:

Antwort von vallie am 01.02.2011, 13:26 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/recht/400Euro-Job_78631.htm

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Re: nicola bader schrieb:

Antwort von vallie am 01.02.2011, 13:30 Uhr

das ist die theorie.
die gängige praxis sieht anders aus, nämlich so wie alles ok schrieb.
kindkranktage gibt es nicht, vll eine freistellung, aber sicher keine bezahlung, da man ja auch nicht in die kk einbezahlt....

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Ich habe einen Vertrag

Antwort von carry2 am 01.02.2011, 15:03 Uhr

Hatte bis jetzt auch immer Minijobs ohn Vertrag. Diesmal habe ich Glück gehabt, ich habe einen Vetrag und somit bezahlte Urlaub- und Krankheitstage. Aber ob das auch fürs Kind gilt?

P.S. Eigentlich MUSS der Arbeitgeber auch einem 400€-Jobber die gleichen Rechten einräumen wie einem festangestellten.

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Re: nicola bader schrieb:

Antwort von carry2 am 01.02.2011, 15:07 Uhr

Danke. Also nicht. Ist ja nicht tragisch, ich bin ja schon froh, dass ich diesmal einen sriösen Arbeitgeber habe, der mir einen ordentlichen Vertrag gegeben hat :)

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Re: nicola bader schrieb:

Antwort von carry2 am 01.02.2011, 15:07 Uhr

Danke. Also nicht. Ist ja nicht tragisch, ich bin ja schon froh, dass ich diesmal einen sriösen Arbeitgeber habe, der mir einen ordentlichen Vertrag gegeben hat :)

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Re: Ich habe einen Vertrag

Antwort von Tinai am 02.02.2011, 10:43 Uhr

Ja, die Rechte sind die gleichen. Minijob sagt nur etwas über SV-Pflicht und Versteuerung aus - alles andere gilt wie für alle abhängig Beschäftigten.

Nur ob die Krankheitstage des Kindes auch bezahlt sind - davon würde ich nicht zwingend ausgehen.

Gruß TH

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Re: nicola bader schrieb:

Antwort von Janina80 am 02.02.2011, 15:13 Uhr

das sagt doch schon die Logik, ein 400€-Jobber zahlt auch keine Krankenkasse!! Das Krankengelkd fürs Kind würde sich der AG nämlich da wiederholen. und ein 400€-Jobber hat auch vor der krankenkasse nicht die gleichen Rechte, wer selbst versichert ist hat Status 1 und Familienversicherte Status 3. Viele Leistungen zahlt nur die KK bei Selbstversicherten. Will ein Familienversicherter das gleiche, muß er es privat zahlen.

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Ich habs bekommen

Antwort von Simone2805 am 04.02.2011, 13:41 Uhr

Als ich auf 400 Euro Basis gearbeitet habe bekam ich Kranktage und meine 30 Tage Urlaub (natürlich auf die Stunden runtergerechnet).

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