Geschrieben von HeyDu! am 04.06.2019, 18:30 Uhr |
Gefährdungsbeurteilung was nun?
Der AG macht die Gefährdungsbeurteilung. Dem gibst Du den Bogen. Keine Ahnung warum der vom Frauenarzt bei Dir kommt.
Hat er keine Ersatztätigkeit für Dich, die den Anforderungen entspricht, kann er ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Bestehe darauf dies schriftlich zu erhalten.)
Der AG zahlt dann dein Gehalt zum üblichen Zeitpunkt weiterhin aus. Er kann sich dies auf Antrag über die Umlage erstatten lassen.
Den Frauenarzt geht es eigentlich in dem Fall nichts an.
Im Beschäftigungsverbot erwirbst du übrigens Urlaubsansprüche :-)
- Gefährdungsbeurteilung was nun? - AlexSa81 04.06.19, 10:00
- Re: Gefährdungsbeurteilung was nun? - HeyDu! 04.06.19, 18:30
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