Geschrieben von weigel am 08.04.2013, 13:37 Uhr |
Elternzeit/ Elterngeld nach Ablauf des AV
Also, Ich bin ab 01.02.2013 nicht mehr in Elternzeit, habe jedoch Anspruch auf 12 Monate Erziehungsgeld (wird berechnet nach den letzten 12 Monaten Verdienst 65 bzw. 67 %). Demzufolge bin ich mit 67 % des Einkommens der letzten 12 Monate bis zu einem Jahr abgesichert. Bei der krankenkasse bist zu auf Antrag 2 Jahre beitragsfrei weiterversichert, wenn du die letzten 2 Jahre gearbeitet hast und deine Beiträge bezahlt hast.
Beim Arbeitsamt muss ich mich arbeitssuchend melden, wenn ich wieder in die Vermittlung will, also 3 Monate vor Ablauf der einjährigen Elternzeit, arbeitslos erst einen Tag vor Ablauf der Elternzeit.
Also, wer noch Fragen hat, ich bin jetzt bestens informiert.
Re: Elternzeit/ Elterngeld nach Ablauf des AV
Antwort von Hummelhummel am 08.04.2013, 22:01 Uhr
Dein Arbeitsvertrag verlängert sich doch um die Elternzeit / den Mutterschutz, wenn Du das beantragst, oder?
Nein, das ist nur im öD so...
Antwort von speedy am 09.04.2013, 8:51 Uhr
und in sehr wenigen Tarifverträgen. Ansonsten endet ein Zeitvertrag ganz regulär.
Gruß, Speedy
Re: Nein, das ist nur im öD so...
Antwort von Hummelhummel am 10.04.2013, 23:03 Uhr
Soweit ich weiß liegt das nicht am Tarifvertrag sondern am Mutterschutzgesetz.
Entscheidend ist der Grund der Befristung.
Ist der Grud der Befristung zum Beispiel eine Kollegin ( oder ein moderner Kollege ) die im Mutterschutz ist, dann kann der Vertrag nicht verlängert werden.
Ansonsten ( in Fällen, wo zum Beispiel eine Ausbildung der Grund der Befristung ist ) MUSS der Arbeitgeber der Verlängerung zustimmen.
Hat mir die Gewerkschaft damals mitgeteilt.
Da würde ich durchaus mal bei einem Arbeitsrechtler nachfragen.
Eine Kollegin, die dann eingestellt wird, darf halt nur für die Elternzeit eingestellt werden.
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