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Geschrieben von roma am 25.01.2008, 11:35 Uhr

Elterngeldantragsbürokratieschleife (wirr)

Huhu!

Hilfe - wir sind in einer Elterngeldantragsbürokratieschleife gefangen und kommen nicht raus! Eigentlich ist alles ganz leicht: Ich gehe Montag, direkt nach dem Muschu, wieder voll arbeiten. Mein Mann, der noch nie gearbeitet hat, möchte unsere beiden Kinder betreuen und hat für 12 Monate den Minimalsatz (300 Nuggets) beantragt.
Okay. Simpel.

Das Versorgungsamt Kassel ist der Ansicht, mein Mann bekäme so nur 10 Monate bezahlt. Vielmehr müsse ICH Elterngeld für 2 Monate Muschu beantragen, das ich aber nicht bekäme, weil ich ja voll arbeite, so würde das Geld an meinen Mann gehen und nur so würde er für 12 Monate bekommen. Dazu bräuchten sie aber (weil ICH ja beantragen soll) die Einkommensnachweise des letzten Jahres. Von der hessischen Bezügestelle.
So - die hessische Bezügestelle wiederum sagt, das wäre alles Quatsch, sie schicken keine Einkommensnachweise, wir sollen vielmehr ihnen die Anträge schicken, sie würden die für uns ausfüllen - genauso, wie wir es gemacht haben, also einfach 12 Monate für meinen Mann beantragen. Diesen Antrag schickt uns aber das Versorgungsamt wieder zurück mit der oben genannten Begründung und bittet wieder um die EInkommensnachweise, die die hessische Bezügestelle aber nicht schicken möchte, weil und so weiter und so fort. Wir haben diesen Kreislauf jetzt zweimal durchlaufen. Mittlerweile soll mein Mann sogar nur 9 Monate bekommen (laut Versorgungsamt), weil sich da irgendwas, was ich wirklich nicht mehr verstehe, um einen Tag überschneidet (????????).

Wie kommen wir da wieder raus? Und wie bekommen wir das verdammte Geld? Und warum wird stayingathomedads das alles so schwer gemacht?

lg - roma (Haare raufend)

 
6 Antworten:

Re: Elterngeldantragsbürokratieschleife (wirr)

Antwort von doreen_fynn am 25.01.2008, 11:55 Uhr

hallo,

euer versorgungsamt hat leider recht, dein mann bekommt nur 10 monate, weil du die ersten 8 wochen nehmen musst als elternzeit. da bist du im mutterschutz, aber für die 2 monate gilt: mutterschutz = elternzeit.
insgesamt bist du finanziell die ersten 12 monate deines kindes abgesichtert, aber du bekommst nur 10 monate elterngeld.
klingt blöd und ist blöd, aber leider nicht zu ändern.

lg doreen

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noch was

Antwort von doreen_fynn am 25.01.2008, 11:57 Uhr

ihr müsst nicht alles ausfüllen, ihr füllt nur die ersten seiten aus und kreuzt dann irgendwo den minimalsatz an und da müsste dann auch stehen, dass ihr keine unterlagen weiter einreichen müsst.
wir haben das auch so gemacht, aber für mich.

lg doreen

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Re: noch was

Antwort von roma am 25.01.2008, 12:05 Uhr

HUhu!

Danke für deine Hilfe - genauso haben wir ja ausgefüllt, aber das geht beim Ehemann irgendwie NICHT. Wie gesagt, das Versorgungsamt behauptet, ICH müsse beantragen, auch wenn ich nix bekäme, weil sich der Anspruch meines Mannes nur dann um die 2 Monate irgendwie und unter Umständen und angeblich und vielleicht erhöht.
Ich versteh kaum die Hälfte.
Und hab n Uniabschluss.

lg - roma

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argh, jetzt check ichs

Antwort von roma am 25.01.2008, 12:14 Uhr

Huhu!

Ich führe grad Selbstgespräche! Jetzt fällt der Groschen. Das Versorgungsamt meint die 14-Monate-Reglung, wenn man sich die Betreuung teilt, das hab ich natürlich völlig verdrängt.
Jetzt frag ich mich aber: Warum alles so umständlich? Kann mein Mann nicht einfach Elterngeld vom 3. bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beantragen und gut ist? Das wären dann ja 12 Monate...

lg - roma

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Re: noch was

Antwort von yeshara am 25.01.2008, 12:26 Uhr

Hi,

ich bin kein Experte, aber ich habe das so verstanden:
Wenn beide Eltern Elternzeit nehmen, kann man Elterngeld für 14 Monate bekommen. Wenn Du also die ersten zwei Monate (die du ja im Mutterschutz bist) Elternzeit und Elterngeld beantragst, kann dein Mann anschließend noch 12 weitere Monate beantragen (also insgesamt 14 Monate). Dafür bräuchtet ihr dann deine Einkommensnachweise, weil für deine zwei Elterngeldmonate alles berechnet wird, auch wenn du das Geld wegen der Verrechnung mit dem Mutterschaftsgeld nicht erhälst.
Beantragt ihr nur für ihn Elterngeld und Elternzeit bekommt ihr nur zwölf Monate Elterngeld. Warum dein Mann nicht Elterngeld beziehen kann, während du im Mutterschutz bist, ist mir allerdings auch nicht klar. Man darf ja auch gleichzeitig in Elternzeit und Elterngeld beziehen. Vielleicht gibt es da Extraregeln oder aber die Sachbearbeiter kennen sich einfach momentan noch zu wenig aus.

Bei mir hat sich die Beantragung übrigends drei Monate verzögert, weil meine Personalerin die Unterlagen nicht rausrücken wollte. Da hat leider nur noch der Betriebsrat geolfen...

Viel Erfolg!
yeshara

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Re: Elterngeldantragsbürokratieschleife (wirr)

Antwort von magistra am 25.01.2008, 16:32 Uhr

mein mann hat die ersten zwölf monate nach geburt beantragt und ohne probleme bekommen. ich habe nix beantragt und die zwei monate waren dennoch "offiziell" elterngeldzeit, obwohl ich nichts bekommen hab.
den 3.-14. monate kann dein mann tatsächlich nur beantragen, wenn es ein folgeantrag zu deinem antrag ist (so hab ich das verstanden). uns war das zu kompliziert und deswegen hat mein mann gleich die monate 1-12 genommen (eigentlich wollte ich die monate 13 und 14 nehmen, aber das geht ja nun gar nicht...).
wann der mann das geld bekommt, ist ja letztendlich egal, oder?
ich würde raten: lass ihn 12 monate beantragen und mach selbst gar nix.

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