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Geschrieben von Steffi528 am 30.04.2009, 8:59 Uhr

Einklagbekeit des Krippenplatzes, Gesetzesgrundlage

Hallo Ihr!

ich habe das Gesetz, das besagt, das auch jetzt schon die Tagespflege ermöglicht werden kann

Bundesgesetzblatt TAG Teil 1 2005 Nr. 57 vom 13.09.2005 Seite 2729


http://dip.bundestag.de/extrakt/15/019/15019711.htm

ich habe mich da jetzt noch nicht überall durchgegoogelt,
Wir wissen jetzt immer noch nicht, ob wir das mmachen oder nicht.

Zur Finanzierung der Tagesmutter über das Jugendamt: Auch das müsste über den o.g. Gesetzesentwurf einklagbar sein, denn es gilt das Prinzip der Gleichheit. Das Jugendamt kann ja nicht nur soz. benachteiligte und AE´s fördern, soondern muss auch Familien mit Auskommen darin bestättigen, das die Frau arbeiten gehen kann/darf.

Ich bleibe am Ball und gucke mal. Wir wissen nicht, ob wir unserem jugendlichen Hausanwalt das zutrauen, zumal ich jetzt erst einmal ordentliche Vorarbeit leisten muss und div. Ämter anschreiben muss, um die Fakten für eine eventuelle Klage zusammen zu tragen. Viel Arbeit

Grüße

Steffi

 
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