Geschrieben von Steffi528 am 30.04.2009, 8:59 Uhr |
Einklagbekeit des Krippenplatzes, Gesetzesgrundlage
Hallo Ihr!
ich habe das Gesetz, das besagt, das auch jetzt schon die Tagespflege ermöglicht werden kann
Bundesgesetzblatt TAG Teil 1 2005 Nr. 57 vom 13.09.2005 Seite 2729
http://dip.bundestag.de/extrakt/15/019/15019711.htm
ich habe mich da jetzt noch nicht überall durchgegoogelt,
Wir wissen jetzt immer noch nicht, ob wir das mmachen oder nicht.
Zur Finanzierung der Tagesmutter über das Jugendamt: Auch das müsste über den o.g. Gesetzesentwurf einklagbar sein, denn es gilt das Prinzip der Gleichheit. Das Jugendamt kann ja nicht nur soz. benachteiligte und AE´s fördern, soondern muss auch Familien mit Auskommen darin bestättigen, das die Frau arbeiten gehen kann/darf.
Ich bleibe am Ball und gucke mal. Wir wissen nicht, ob wir unserem jugendlichen Hausanwalt das zutrauen, zumal ich jetzt erst einmal ordentliche Vorarbeit leisten muss und div. Ämter anschreiben muss, um die Fakten für eine eventuelle Klage zusammen zu tragen. Viel Arbeit
Grüße
Steffi
Re: Einklagbekeit des Krippenplatzes, Gesetzesgrundlage
Antwort von doppelmutti1234 am 30.04.2009, 11:04 Uhr
Also das Gesetzblatt ist nur ein Entwurf.
Und zur Gleichheit.
Ja es besteht ein Gleichheitsgrundsatz, aber das bedeutet nicht, dass jeder gleich behandelt wird, sondern Personenkreise...eben wie AE, soz. benachteiligte etc.
Re: Einklagbekeit des Krippenplatzes, Gesetzesgrundlage
Antwort von doreen_fynn am 01.05.2009, 10:02 Uhr
hallo,
das ist 1. ein entwurf und 2. von 1995?! hm die info, dass ein betreuungsplatz für u 3s nicht vor -schlag mich tot- 2010/2011 einklagbar ist, stammt von 2007. wem glaub ich da mehr?
nichts für ungut, ich bin heut ein wenig durch den wind - daher vermutlich der galgenhumor.
ich wünsch euch viel glück, wenn ihrs durchzieht und hoff, du hälst uns auf dem laufenden. solltet ihrs nicht machen, warum nicht?
lg doreen
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