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Geschrieben von Wortgefecht am 01.08.2011, 11:56 Uhr

der Kündigung widersprechen?

Hallo nochmal zusammen,

ich habe hier in wenigen Tagen bereits sehr viel Unterstützung bei euch erfahren, für die ich sehr dankbar bin.

Seit wenigen Tagen habe ich die Kündigung durch meinen AG in der Hand. Vor Antritt seines mehrwöchigen Urlaubs (und noch bevor die Kündigung eintraf), wies er mich darauf hin, dass ich dieselbe innerhalb von 3 Wochen anfechten müsse, da sie sonst rechtswirksam würde.

Ich finde es momentan recht schwer abzuwägen, was ich tun soll: der Nutzen einer Klage erschließt sich mir nicht, denn ich werde ohnehin nie wieder in dem Betrieb einen Fuß auf den Boden kriegen, nachdem dieser Streit vom Zaun gebrochen wurde. Wegen ein paar tausend Euro eventueller Abfindung sehr wahrscheinliche RA-Kosten in ähnlicher Höhe berappen zu müssen, finde ich nicht sonderlich attraktiv. :-(

Meine Idee wäre die, dass ich, um die Frist zu wahren, jetzt selbst der (fristlosen) Kündigung widerspreche, ohne die Kollegen des RA zu involvieren. Damit hätte ich keine weiteren Kosten generiert und könnte nach Rückkehr des RA aus dem Urlaub noch immer gemeinsam mit ihm beraten, ob/wie es weitergeht.

Habt ihr Erfahrung damit? Ist das überhaupt möglich, von meiner Seite aus ohne RA zu widersprechen? Wie müsste das aussehen? Ist es sinnvoll/sinnfrei?

Danke im Voraus für eure Einschätzungen!

 
2 Antworten:

Re: der Kündigung widersprechen?

Antwort von Tycoonia am 01.08.2011, 12:35 Uhr

Hallo
Ich hab Deine Vorgeschichte nicht gelesen aber wenn Du der Kündigung widersprichst bringt Dir das gar nichts ein Widerspruch reicht nicht. Innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung musst Du eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben sonst wird die Kündigung unanfechtbar. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht brauchst Du keinen Rechtsanwalt für die Kündigungsschutzklage kannst das theoretisch auch selbst. Falls Du Arbeitslosengeld bekommst kannst Du vielleicht mit einem Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen und evtl. beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen und Dich beim Anwalt erstmal beraten lassen. Amer immer an die Frist denken in den drei Wochen muss die Klage erhoben worden sein.
LG

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Re: der Kündigung widersprechen?

Antwort von Pamo am 01.08.2011, 15:17 Uhr

Ich habe einmal einer fristlosen Kuendigung widersprochen und bin zum Arbeitsgericht gegangen und fand hinterher dass es fuer mich eine grosse Zeit- und Energieverschwendung war. Letztendlich wurde ein Vergleich geschlossen, der den Aufwand fuer mich nicht rechtfertigte. Wenn du sowieso nicht mehr fuer die Firma arbeiten willst, wuerde ich mir das gut ueberlegen was du wirklich zu gewinnen hast.

Andererseits ist es immer gut, wenn der AG mal einen auf den Deckel bekommt wenn er sich inkorrekt verhaelt.

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