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von Mutti69  am 20.04.2011, 15:49 Uhr

Da legt man ein amtsärztliches Attest vor und schwupp hat man eine Verlängerung!

Sie schreibt ja, sie hätte aufgrund von Komplikationen Bettruhe einhalten müssen.

Da läßt man sich ein Attest vom behandelnden Gynäkologen ausstellen. Damit geht man zum Gesundheitsamt seines Wohnortes (seines Kreises) und läßt sich eine amtsärztliche Bescheinigung bezüglich einer Fristverlängerung ausstellen.

Klar geht das!

LG

 
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