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Geschrieben von Trini am 20.11.2013, 8:09 Uhr

Da es nicht um die 10 Tage Freistellung und Kinderpflegekrankengeld ....

für gesetzlich Versicherte geht (was wie STT schrieb, ja auch nur gezahlt wird, wenn keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht), sondern um BEZAHLTEN Sonderurlaub, ist es sehr wohn eine Entscheidungder Cefin, dies zu genehmigen oder nicht.

Und, ein im Haushalt lebender (nicht mehr berufstätiger) Stiefvater kann ein Grund sein, das abzulehnen.

Bekommt denn der sorgeberechtiget leibliche Vater nicht frei????

Könnte mir aber durchaus vorstellen, dass (z.B. im Akutfall und bei sehr kleinen Kindern) der Arzt bestätigen kann, dass eine Betreuung durch die Mutter zwingend erforderlich ist. Aber, das sind halt auch nur 4 Tage im Jahr.

Ich hatte letztens den EINEN Tag für "familiäre Katastrophen" in Anspruch genommen, als mein 13jähriger wegen einer Sportverletzung operiert werden musste. Da hat mir die Klinik bestätigt, dass meine Anwesenheit medizinisch notwendig war. Die zweite OP (Materiealentfernung) ging dann zu Lasten meines Gleitzeitkontos.

Trini

 
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