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Freistellung zum Vorstellungsgespräch?

Thema: Freistellung zum Vorstellungsgespräch?

Hallo, ich habe zum 31.03.2009 meine Kündigung für meine Vollzeitstelle (techn. Angestellte) bekommen. Nun habe ich morgen einen Vorstellungstermin bei einer anderen Firma bekommen. Nun zur Frage: Muss ich die 2 Stunden, die ich dafür früher gehen muss (Arbeitszeit 07.30 - 16.00 Uhr) "rausarbeiten" oder muss mich mein derzeitiger AG dafür freistellen? Weiß das jemand von Euch? Danke und Gruß, Katja

Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 12:36



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BGB § 629 Freizeit zur Stellungssuche Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren. --> das heißt für mich, dass dich dein Arbeitgeber freistellen muss Viel Erfolg fürs Vorstellungsgespräch!

Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 13:22



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genau, er muss dich freistellen!!!!

Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 14:04



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Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 14:35