Hallo,
ich habe zum 31.03.2009 meine Kündigung für meine Vollzeitstelle (techn. Angestellte) bekommen.
Nun habe ich morgen einen Vorstellungstermin bei einer anderen Firma bekommen.
Nun zur Frage: Muss ich die 2 Stunden, die ich dafür früher gehen muss (Arbeitszeit 07.30 - 16.00 Uhr) "rausarbeiten" oder muss mich mein derzeitiger AG dafür freistellen?
Weiß das jemand von Euch?
Danke und Gruß, Katja
Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 12:36
Antwort auf diesen Beitrag
BGB § 629 Freizeit zur Stellungssuche
Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.
--> das heißt für mich, dass dich dein Arbeitgeber freistellen muss
Viel Erfolg fürs Vorstellungsgespräch!
Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 13:22
Antwort auf diesen Beitrag
genau, er muss dich freistellen!!!!
Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 14:04
Antwort auf diesen Beitrag
-
Mitglied inaktiv - 24.02.2009, 14:35