Geschrieben von Anne90 am 30.11.2010, 20:09 Uhr |
Bittet um Antwort
Hallo....
Ich habe da mal eininge Fragen...:-)
1. 6 Wochen vor der Entbindung bis 8 Wochen danach bekommt man Mutterschaftsgeld oder?
2. Wie lange gilt das Mutterschutzgesetz??? Darf ich während Mutterschutzgesetzt arbeiten?
3. Ab wann bekommt man Elterngeld und wie lange..??
4. Wie lange muss ich nach der SS warten bis ich wieder arbeiten kann???
(400€ Basis)
5. Ich arbeite als Rettungssanitäterin mein Vertrag geht bis ende März, wenn z.B im Januar Februar Schwanger werde kann ich nicht weiter arbeiten wegen Krankheitsübertragung und Unfallgefahr... Was mache dann...??? Muss ich mir ein 400€ Job suchen??( Büro, Verkäuferin usw???) mehr als 400€ darf ich sowieso nicht arbeiten während der SS oder???
Sorry, sind sehr viele Fragen
Aber man erkundigt sich vorher lieber bevor mein Kind zeugen möchte..
Gruß
Re: Bittet um Antwort
Antwort von bubumama am 30.11.2010, 21:11 Uhr
Hallo,
also 6 Wo vor und 8 Wo nach der Geburt ist Mutterschaftsurlaub, da bekommst Du Mutterschaftsgeld.
Danach bekommst Du für 1 o. 2 Jahre (wie Du willst) Elterngeld, 67% des Einkommens (wenn es keine Änderung gab, mein Kind ist schon etwas größer).
Das Mutterschutzgesetz greift sobald Deine Schwangerschaft bekannt ist, sobald Du Deinen AG informiert hast. Was Du bald tun solltest in Deinem Beruf.
Möglich dass Du ein Arbeitsverbot bekommst oder aber einfach an einen Schreibtisch versetzt wirst. Geht ja genauso in der Rettungsleitstelle.
Arbeiten darfst Du nach den 8 Wo Mutterschutz wieder, Stundenzahl aber begrenzt. Ich glaub nur bis zu 30 in der Woche.
Schau mal bei Fr. Bader im Forum Recht, evtl. findest Du da noch viele Infos.
melli
Re: Bittet um Antwort
Antwort von SEAGLD am 30.11.2010, 21:48 Uhr
Hallo,
also, VOR der Entbindung kann man komplett arbeiten wenn man will. NACH der Geburt die 8 Wochen (bzw. 12 Wochen bei Zwillingen oder Frühchen) darf man NICHT arbeiten.
Danach darf man wieder arbeiten.
Wenn man Elternzeit nimmt, dann darf man max. 30h die Woche arbeiten. Wenn man Elterngeld bezieht, dann auch max. 30h die Woche, und das Gehalt wird auf das Elterngeld angerechnet.
Ausführlicher findet man Antworten bei Frau Bader - allerdings muss man da auch ganz gezielt Fragen nach dem was man wissen will.
LG Sabine
Re: Bittet um Antwort
Antwort von Kleine Fee am 01.12.2010, 9:40 Uhr
Ich verstehe das mit der 400€Basis während der Schwangerschaft nicht: Du darfst bis zur Geburt voll arbeiten, wenn Du willst und es keine beruflichen Gründe gibt, die dagegen sprechen: also als Verkäuferin Vollzeit möglich, in Beruf mit Beschäftigungsverbot gar nicht. Für 8 Wochen nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot. Danach kannst Du auch wieder voll arbeiten, wenn das Kind anders als durch Dich versorgt wird. Die 30-Stunden-Begrenzung gilt für Elterngeldbezieher. Elterngeld ist natürlich geringer, wenn man dazuverdient.
Grundsätzlich sind die Regelungen rund um Schwangerschaft und Geburt nicht schwer, aber eben doch individuell für jeden anders. Daher solltest Du Dich vor Ort bei Dir beraten lassen oder tiefer einsteigen im Internet, zB auf den Seiten des Familienministeriums (BMFSFJ). Es gibt auch Elterngeldrechner im Netz.
Broschüre dazu: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html
Viel Spass beim "Kind basteln".
Re: Bittet um Antwort
Antwort von Anne90 am 01.12.2010, 16:19 Uhr
@Kleine Fee
Schon klar....
Ich arbeite im Rettungsdienst ich kann diesen Beruf nicht weiter machen während der SS.... Und ich geh nach entbindung in Elternzeit ein Jahr und danach geh ich wieder arbeiten auf 400€ basis (rettungsdienst)... Möchte auch ein bisschen mit mein Kind verbringen....
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Mädels brauch nochmal eure Hilfe!!