Geschrieben von Felica am 29.09.2019, 22:21 Uhr |
Beschäftigtigungsverbot
Ahm, doch. In der EZ wird dein Geld gekürzt. Und zwar um 100%. Den der AG zahlt in der EZ nicht. Außer du arbeitest innerhalb der EZ bei ihm.
Was man vom Staat bekommt ist Elterngeld = EG. Das aber, wenn Basis-EG, längstens 12 Monate bzw 14 Monate bei Alleinerziehenden und das nur in Höhe von etwa 67% deines Einkommens. Am Ende bekommt man oft in etwa die Hälfte von dem was du aktuell nach Abzug aller Steuer usw auf das Konto bekommst. Mindestens aber 300 €, höchstens 1800 €.
Aber was hinhaut, das BV führt zu keiner Kürzung beim EG.
- Beschäftigtigungsverbot - damtop 29.09.19, 7:41
- Re: Beschäftigtigungsverbot - Himbeere2008 29.09.19, 11:00
- Re: Beschäftigtigungsverbot - damtop 29.09.19, 21:58
- Re: Beschäftigtigungsverbot - Babyborn18 29.09.19, 12:03
- Re: Beschäftigtigungsverbot - damtop 29.09.19, 21:59
- Re: Beschäftigtigungsverbot, nicht ganz richtig - desireekk 30.09.19, 16:57
- Re: Beschäftigtigungsverbot - SunnyGirl!75 29.09.19, 14:57
- Re: Beschäftigtigungsverbot - damtop 29.09.19, 22:02
- Re: Beschäftigtigungsverbot - Felica 29.09.19, 22:21
- Re: Beschäftigtigungsverbot - damtop 29.09.19, 22:02
- Re: Beschäftigtigungsverbot - Himbeere2008 29.09.19, 11:00
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