Geschrieben von SunnyGirl!75 am 29.09.2019, 14:57 Uhr |
Beschäftigtigungsverbot
Du wirst genauso bezahlt als wenn du statt dem BV gearbeitet hättest.
Macht also keinen Unterschied!
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Beschäftigtigungsverbot - damtop 29.09.19, 7:41
- Re: Beschäftigtigungsverbot - Himbeere2008 29.09.19, 11:00
- Re: Beschäftigtigungsverbot - damtop 29.09.19, 21:58
- Re: Beschäftigtigungsverbot - Babyborn18 29.09.19, 12:03
- Re: Beschäftigtigungsverbot - damtop 29.09.19, 21:59
- Re: Beschäftigtigungsverbot, nicht ganz richtig - desireekk 30.09.19, 16:57
- Re: Beschäftigtigungsverbot - SunnyGirl!75 29.09.19, 14:57
- Re: Beschäftigtigungsverbot - damtop 29.09.19, 22:02
- Re: Beschäftigtigungsverbot - Felica 29.09.19, 22:21
- Re: Beschäftigtigungsverbot - damtop 29.09.19, 22:02
- Re: Beschäftigtigungsverbot - Himbeere2008 29.09.19, 11:00
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Tagesablauf bei Teilzeit
Elternzeit / Elterngeld
Viel weniger Gehalt, aber passenderer Job?
Wer bleibt zu Hause, wenn das Kind krank ist?
Kind und 30 Stunden-Job: zu viel?
Kopstreichler gesucht
Kann ich Baby mit zu Jobterminen nehmen?
Nebenjob während der Elternzeit
Darf ich in Arbeitszeit zur Vorsorgeuntersuchung?
Neuer Job und ein anderer in Aussicht
Elternzeit / Elterngeld
Viel weniger Gehalt, aber passenderer Job?
Wer bleibt zu Hause, wenn das Kind krank ist?
Kind und 30 Stunden-Job: zu viel?
Kopstreichler gesucht
Kann ich Baby mit zu Jobterminen nehmen?
Nebenjob während der Elternzeit
Darf ich in Arbeitszeit zur Vorsorgeuntersuchung?
Neuer Job und ein anderer in Aussicht