Geschrieben von rabukki am 15.03.2011, 16:13 Uhr |
Bafög/Kinderzuschlag/Jugendamt
Hallo,
weiß jemand über den Kinderzuschlag beim Bafög Bescheid? Kriegt man das automatisch wenn man bafögberechtigt ist und ein Kind hat? Kommt das vom Bafögamt oder von einem anderen Amt?
Außerdem: Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze beim Zuschlag für Betreuungskosten? Zum Bafög "darf" ich mit Kind 800 Euro zuverdienen, aber dann müsste ich vermutlich schon vor der 800-Euro-Grenze die Krippenkosten selbst tragen, oder? Weiß jemand, wie das berechnet wird?
Oder kriegt man als bafögberechtigter Student einfach die Krippe bezahlt, so wie man als aufstockender Wohngeldler/Hartz-IVler?
Danke im Voraus!
Re: Bafög/Kinderzuschlag/Jugendamt
Antwort von julimaus4 am 15.03.2011, 18:48 Uhr
Hallo,
ich bekomme diesen Kinderzuschlag für meine Kinder. Er wird mir mit meinem normalen Bafög ausgezahlt. Beantragt habe ich ihn im Bafögamt gleichzeitig mit meinem Bafögantrag. Als Nachweis reichte die Geburtsurkunde des Kindes.
Er wird übrigens nur bis zum 10. Geburtstag des Kindes gezahlt und beträgt ca. 115 € (1.Kind) bzw. 85 € (für jedes weitere Kind) pro Kind im Monat. Die tatsächlichen Kosten für die Kinderbetreuung musste ich noch nie nachweisen.
LG Anja
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