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Geschrieben von speedy am 22.10.2012, 19:42 Uhr

Arbeitstage

Hi,
theoretisch kannst du auf den Vertrag pochen und die (regelmäßigen) Freitage verweigern, doch dann wird sich dein AG andere Wege überlegen. Wenn eine Änderungskündigung kommt wegen betriebl. Notwendigkeit, wo dann nur noch drinsteht, dass die Stunden idR von Mo-Do zu erbringen sind, dann hast du in Zukunft noch mehr Stress.
Ich würde vorsichtig anmerken, dass du laut schriftlicher Vereinbarung Fr nicht zur Verfügung stehst und darum bitten, die Freitage als Ausnahme zu sehen (evtl. kennt der/die Anweisende deinen Vertrag gar nicht, sondern weiß nur, dass es da irgend eine Absprache gibt?).
Eine Änderung kann der Betrieb immer vorsehen, die rechtl. Hürden sind bei betriebl. Notwendigkeit auch gar nicht so hoch, so dass ich eher auf Klärung in einem pers. Gespräch setzen würde.

PS: Die Art und Weise finde ich auch nicht fein...

Gruß, Speedy

 
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