Geschrieben von Eule 7 am 01.05.2013, 20:55 Uhr |
2 Jahre Elterzeit,
Wann würdet ihr Rücksprache mit dem Arbeitgeber nehmen, zwecks Wiederherstellung! Bin im Beschäftigungsverbot weggezogen u hab leider noch keinen Ansprechpartner? Was würdet ihr tun? 1 Jahr ist jetzt vorbei
Re: 2 Jahre Elterzeit,
Antwort von Eule 7 am 01.05.2013, 20:58 Uhr
Sorry, einmal hätte gereicht, Internet war so langsam, ich drück dann einfach drauf los, keine Geduld, sorry!
Re: 2 Jahre Elterzeit,
Antwort von Nicol am 01.05.2013, 21:20 Uhr
Du bist weggezogen und willst trotzdem bei dem alten Arbeitgeber wieder arbeiten?
Hast Du denn 2 Jahre Elternzeit beantragt?
Re: 2 Jahre Elterzeit,
Antwort von wolfsfrau am 01.05.2013, 22:55 Uhr
Hallo,
wer war denn vorher dein Ansprechpartner? Im Zweifelsfall würde ich den kontaktieren.
Aber hattest du jetzt 1 Jahr keinen Kontakt zu deinem Arbeitgeber?
Re: 2 Jahre Elterzeit,
Antwort von Norweger81 am 02.05.2013, 9:43 Uhr
Meine Frage wäre, willst du kündigen oder hast du die Möglichkeit an einem anderen Standort anzufangen?
Frag einfach bei deiner alten Stelle nach, wer jetzt für dich zuständig ist!
Die werden dir schon Auskunft geben!
LG
Re: 2 Jahre Elterzeit,
Antwort von speedy am 02.05.2013, 10:05 Uhr
Hi,
im Zweifel würde ich immer zunächst Kontakt zu der bekannten Personalstelle und dem letzten Vorgesetzten aufnehmen. Wenn du nach der EZ woanders eingesetzt werden möchtest, können sie das auch für dich in die Wege leiten oder entsprechende Kontakte herstellen. Dich an eine völlig unbekannte Person zu wenden, halte ich für ziemlich zwecklos, denn für die bedeutest du zunächst nur Mehraufwand...
Gruß, Speedy
Re: 2 Jahre Elterzeit,
Antwort von Eule 7 am 02.05.2013, 13:16 Uhr
Habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, bin während dem Beschäftigungsverbot
weggezogen. Mein ehemaligenr Vorgesetzter ist leider nicht mehr in der Firma!
Werde die Personalabteilung anrufen , denen mein Problem schildern.
Unsere Firma hat mehrere Filialen u werde mich dann an den zuständigen Verkaufsleider wenden,
Danke für eure Antworten
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