Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 15.01.2013, 13:02 Uhr

@tanja150784

Bei Unterhalt, hoffe ich, dass das Amt auf eine ordentliche Berechnung besteht. Nur so kann festgestellt werden, ob die Zahlung von der Höhe her ok ist. Freiwillig (zu lasten der Staatskasse) auf Geld zu verzichten, darf nicht sein.
Selbst wenn er nur die 150 Euro zahlen muss, so sollte doch gesichert sein, dass der Betrag in Ordnung ist.

Auf Barzahlung würde ich mich (auch ganz ohne Amt im Rücken) niemals einlassen...

 
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