Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.07.2012, 15:29 Uhr

@ralph

Rechtlich: Wenn sie ihm eine Frist setzt, dann kann das schon okay sein. Zumal sie aus der Wohnung raus muß - was er, sicher beweisbar, nicht erst seit gestern weiß.

Ich glaube nicht, daß man erwarten kann, daß sie seinen Schamott mit umzieht. Oder mitten im eigenen Umzugsstreß seinen Müll im Keller sortiert und dann zum Einlagern karrt.

Ich würde ihm schreiben, was Sache ist: Entweder er holt es, oder ER veranlaßt eine Abholung zur Einlagerung, oder es greift die Vermieter-Option, deren Kosten sie an ihn weiterreicht.

Etwas anderes wäre es wahrscheinlich, wenn der Zeitdruck nicht so groß wäre, weil sie noch in der Wohnung bleibt. Aber dem ist ja nicht so - und das ist dann auch der entscheidende Unterschied.

Natürlich darf man auch die "Ich lasse es nicht eskalieren, weil ich keinen Bock auf Ärger habe, kümmere mich, und bin dann sauer auf den Ex, der das erwartet, und auf mich selber, weil ich es immer wieder mit mir machen lasse"-Option wählen. Dann sollte man das aber in dem Bewußtsein tun, daß man sich selber und freiwillig für diese Option entschieden hat. Vielleicht aus guten Gründen. Das reduziert den Sauer-Teil.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.