Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 18.08.2011, 22:17 Uhr

Zum Sparbuch...

Im Zweifel bekommst Du mehr Ärger, wenn das rauskommt, als es jetzt Ärger macht, das halt mal eben zu ändern (oder einfach mal nachzufragen - vielleicht muß ja gar nichts geändert werden). Denn im Zweifel ist das ohne Probleme geändert.

Wir - mein Ex-Mann und ich - hatten gemeinsam ein Konto (Sparbuch) für KindGroß eröffnet, als wir noch verheiratet waren. Das ist fast 10 Jahre her, seitdem ruhte das Konto, ich hatte es sogar ganz vergessen. Als ich jetzt vor einem Jahr für KindGroß bei der gleichen Bank ein Girokonto eröffnen wollte (und dazu die Unterschrift des KV brauchte), stellte sich heraus, daß das Sparkonto noch so lief, daß wir beide - KV und ich - jeder Abhebung zustimmen müßten. Für die Änderung, daß das in Zukunft auch ich alleine kann, war seine Unterschrift nicht notwendig. Er hat es gar nicht erfahren ;-).

 
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