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Geschrieben von mary270104 am 18.08.2011, 13:32 Uhr

Geteiltes Sorgerecht.... was heißt das genau ??

Hallo,
habe gestern den Brief vom Familiengericht bekommen.... Das Sorgerecht wurde geteilt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird bei mir bleiben.
Nun meine Frage: was muss nun gemeinsam entschieden werden ?? Darf ich z.B. von dem Sparbuch Geld holen ohne dem KV etwas zu sagen ?
Der Kiga Beitrag wird vom Jugendamt bezahlt... Muss ich das jetzt angeben dass der KV das halbe Sorgerecht hat ??

 
7 Antworten:

Re: Geteiltes Sorgerecht.... was heißt das genau ??

Antwort von mf4 am 18.08.2011, 13:46 Uhr

Die Kita bzw. Jugendamt (wegen Kostenübernahme) interessierte sich bei mir nie, wer das SR hat.

Bei nicht-völljährigen Kindern kannst du nur mit seiner Unterschrift ein Konto eröffnen fürs Kind und deshalb denke ich die Bank wird ohne seine Zustimmung nichts zulassen.

Auch Pass fürs Kind beantragen geht nur mit seiner Unterschrift.

Ich war erstaun wie wenig sich je für das SR interessierten. Außer wegen Konto und Pass hat keiner gefragt, weder bei Kita- oder Schulanmeldung musste ich das SR nachweisen.

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Zum Sparbuch...

Antwort von shinead am 18.08.2011, 14:06 Uhr

Wenn das Sparbuch unter der Prämisse eröffnet wurde, dass Du noch das alleinige SR hast, dann weiß die Bank entsprechend nicht, dass Du eigentlich die Unterschrift des KVs für eine Abhebung benötigst.
Du solltest allerdings genau vermerken wann Du für welche Gelegenheit Geld abgehoben hast. Am Besten den Beleg dazu aufbewahren, denn Du bist dem KV jetzt Rechenschaft schuldig.

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Re: Zum Sparbuch...

Antwort von mary270104 am 18.08.2011, 21:34 Uhr

Ja, es wurde zur Geburt - also vor 2,5 Jahren eröffnet....
Bis jetzt hat er sich nen Dreck um das Sorgerecht gekümmert. Jetzt meint er wohl mir vorschreiben zu können wann und wie lange er seinen Sohn mitnehmen kann.
Und das mit dem Konto stresst mich nur, weil er noch nicht einen Cent eingezahlt hat. Aber ich muss um Erlaubnis fragen wenn ich was holen will.

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Re: Zum Sparbuch...

Antwort von Strudelteigteilchen am 18.08.2011, 21:59 Uhr

Das Umgangsrecht hatte er vorher auch schon - dafür braucht er das Sorgerecht nicht.

Wegen der Bank: Man muß bei der Eröffnung des Kontos angeben, wer da wie rankann. Meine Kinder haben jeweils Konten, über die ich auch alleine verfügen könnte. (Wobei das nur theoretisch ist, denn natürlich verfügen meine Kinder selber - sie sind aber auch schon 10 und 15 Jahre alt.) Das wurde bei der Eröffnung festgelegt. Frag mal bei der Bank nach.

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Re: Zum Sparbuch...

Antwort von mary270104 am 18.08.2011, 22:09 Uhr

Dass er da das Sorgerecht nicht braucht kapiert er wohl nie.... Mal abwarten, der Beschluss kam ja erst gestern.

Also bei der babk ist angegeben, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Bin echt am Überlegen, ob ich es sagen soll...

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Re: Zum Sparbuch...

Antwort von Pamo am 18.08.2011, 22:14 Uhr

Wenn da regelmaessig Geld raus genommen wird, dann gehoert es eigentlich nicht aufs Sparbuch. Wenn du das Geld in deinem eigenen Konto aufhebst statt ueberhaupt aufs Sparkonto zu packen, kommst du problemlos ran und musst dich auch nicht dem KV gegenueber rechtfertigen.

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Re: Zum Sparbuch...

Antwort von Strudelteigteilchen am 18.08.2011, 22:17 Uhr

Im Zweifel bekommst Du mehr Ärger, wenn das rauskommt, als es jetzt Ärger macht, das halt mal eben zu ändern (oder einfach mal nachzufragen - vielleicht muß ja gar nichts geändert werden). Denn im Zweifel ist das ohne Probleme geändert.

Wir - mein Ex-Mann und ich - hatten gemeinsam ein Konto (Sparbuch) für KindGroß eröffnet, als wir noch verheiratet waren. Das ist fast 10 Jahre her, seitdem ruhte das Konto, ich hatte es sogar ganz vergessen. Als ich jetzt vor einem Jahr für KindGroß bei der gleichen Bank ein Girokonto eröffnen wollte (und dazu die Unterschrift des KV brauchte), stellte sich heraus, daß das Sparkonto noch so lief, daß wir beide - KV und ich - jeder Abhebung zustimmen müßten. Für die Änderung, daß das in Zukunft auch ich alleine kann, war seine Unterschrift nicht notwendig. Er hat es gar nicht erfahren ;-).

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