Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 18.08.2011, 21:59 Uhr

Zum Sparbuch...

Das Umgangsrecht hatte er vorher auch schon - dafür braucht er das Sorgerecht nicht.

Wegen der Bank: Man muß bei der Eröffnung des Kontos angeben, wer da wie rankann. Meine Kinder haben jeweils Konten, über die ich auch alleine verfügen könnte. (Wobei das nur theoretisch ist, denn natürlich verfügen meine Kinder selber - sie sind aber auch schon 10 und 15 Jahre alt.) Das wurde bei der Eröffnung festgelegt. Frag mal bei der Bank nach.

 
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