Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 04.03.2011, 14:10 Uhr

wo kann man das nachlesen, ich dachte das auch mf4

bis dass die SB mir erklärt hat dass wenn der KV Unterhalt zahlt ich keinen freibetrag habe aber würde das Amt das übernehmen dürfte ich sie haben.
Stand ja unten irgendwo schonmal

Meinte nun erneut dass sei unfair dass man bestraft wird wenn man nicht nur Geld vom Amt bekommt sondern eben auch Unterhalt vom Vater (da ja beide Parteien das gleiche Ausgangsgeld haben und die ohne Unterhalt noch + 100 verdienen dürfen) da meinte sie das wäre eben so.
Und als ich sagte da zahle ich drauf wenn ich einen Minijob habe und 0,00 behalten darf und zus. Sprit und Betreuung bezahlen muss dass es sich dann nicht lohnt zu arbeiten meinte sie da hätte ich recht.

Nicht verwechseln die Rede ist nicht von generell nicht arbeiten sondern Minijob solange Elternzeit bevor hier böse Kommentare kommen von wegen kein Bock zu schaffen usw.

Aber WO kann ich das nachlesen?

 
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