Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 08.12.2004, 16:25 Uhr

Wie kann man nur solche Gesetze machen?

Das geht leider nur bei Verheirateten. Seid Ihr nicht verheiratet, so obliegt die Entscheidung der Mutter, ob sie das alleinige oder gemeinsame SR möchte, sorry. Und ein Umgangsrecht hast Du auf jeden Fall auch ohne gemeinsames Sorgerecht. Zum Unterhalt für die Kindesmutter: weise dem Amt doch zuerst mal Dein Einkommen nach...womöglich bist Du gar nicht leistungsfähig, erst mal abwarten!
Murmeline

 
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