Geschrieben von Murmeline am 08.12.2004, 16:25 Uhr |
Wie kann man nur solche Gesetze machen?
Das geht leider nur bei Verheirateten. Seid Ihr nicht verheiratet, so obliegt die Entscheidung der Mutter, ob sie das alleinige oder gemeinsame SR möchte, sorry. Und ein Umgangsrecht hast Du auf jeden Fall auch ohne gemeinsames Sorgerecht. Zum Unterhalt für die Kindesmutter: weise dem Amt doch zuerst mal Dein Einkommen nach...womöglich bist Du gar nicht leistungsfähig, erst mal abwarten!
Murmeline
- Wie kann man nur solche Gesetze machen? - larserblaser 08.12.04, 16:14
- Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen? - Murmeline 08.12.04, 16:25
- Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen? - larserblaser 08.12.04, 16:29
- Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen? - Murmeline 08.12.04, 16:32
- Sosoo - RainerM 08.12.04, 16:37
- Re: Sosoo - Murmeline 08.12.04, 16:47
- Na ja,...... - Richie 08.12.04, 21:14
- Re: Sosoo - RainerM 09.12.04, 9:25
- Re: Sosoo - Murmeline 08.12.04, 16:47
- Sosoo - RainerM 08.12.04, 16:37
- Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen? - Murmeline 08.12.04, 16:32
- Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen? - larserblaser 08.12.04, 16:29
- Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen? - RainerM 08.12.04, 16:30
- Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen? - tinai 08.12.04, 18:08
- Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen? - Mailady 08.12.04, 23:31
- Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen? - Murmeline 08.12.04, 16:25