Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von larserblaser am 08.12.2004, 16:14 Uhr

Wie kann man nur solche Gesetze machen?

Ich habe folgendes Problem...

Vor drei Monaten bin ich Wunsch Vater geworden. Was ja an sich überhaupt nicht schlimm ist und mich Prinzipiell sehr freut.
Jedoch hatte die Mutter mich, als sie im dritten Monat Schwanger war, verlassen (aus niedrigen Beweggründen).

Als das Kind dann da war, machte ich einen Vaterschaftstest, der Positiv war.
Ich freute mich sehr...

Jedoch war dies nur von kurzer Dauer. Denn schon der erste besuch beim Jugendamt, war wie ein schlag ins Gesicht für mich.
Man behandelt Männer wie Verbrecher... Es werden Witze gemacht und man wird ständig bedroht, dass es auch vor Gericht zu lösen sei.
... Es geht um den unterhalt des Kindes ...
Ich habe kein Problem Geld für mein Kind zu geben, aber ich mag es nicht wenn man mich zwingt. Als ich den Zettel bekam, wo drauf steht, wann man für was alles zu Zahlen hat, wurde mir ganz schlecht und als ich sagte ich möchte das nicht überstürzen und später unterschreiben, wurde die Mutter sofort aufgehetzt (sie saß neben mir) mich vor Gericht zu verklagen. Das passierte in den 30 Minuten ganze vier mal.
Der Mutter sagte man auch gleich das sie doch auch noch gleich unterhalt für sich selber beantragen solle, die ich als Vater dann auch noch zahlen solle (wir waren nicht Verheiratetet).
Es viel mir schwer die Mutter zu beruhigen...

Man wird unterdruck gesetzt gedemütigt und danach aus gelacht.....
Ein tag später unterschrieb ich alles und hoffte somit weiteren Problemen aus den weg gehen zu können.

Ich zahle jetzt 171 € im Monat für mein Kind, oder doch für die Mutter? Wer weis das schon genau?


Als ich die Mutter auf das gemeinsame Sorgerecht ansprach blockte sie nur ab und meinte das man sich dadurch nur streiten würde und es für sie leichter ist alle Entscheidungen ohne mich zu treffen (ich verstehe mich eigentlich gut mit der Mutter) .

Was kann ich machen das ich auch das sorgerecht bekomme? Ich bin doch der Vater und zahle für mein Kind. Wie kann es da sein das mir Gesetze etwas verwehren?
Was ist das für eine Gesellschaft, in der Frauen deutlich mehr rechte haben als Männer? Wie kann es sein, dass Frauen immer und überall bevorteiligt werden?

Wie kann man nur solche Gesetze machen?

Wie kann ich das gemeinsame Sorgerecht bekommen? Wie bringt man eine Frau dazu? Was hat es für vorteile für sie?

 
10 Antworten:

Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen?

Antwort von Murmeline am 08.12.2004, 16:25 Uhr

Das geht leider nur bei Verheirateten. Seid Ihr nicht verheiratet, so obliegt die Entscheidung der Mutter, ob sie das alleinige oder gemeinsame SR möchte, sorry. Und ein Umgangsrecht hast Du auf jeden Fall auch ohne gemeinsames Sorgerecht. Zum Unterhalt für die Kindesmutter: weise dem Amt doch zuerst mal Dein Einkommen nach...womöglich bist Du gar nicht leistungsfähig, erst mal abwarten!
Murmeline

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Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen?

Antwort von larserblaser am 08.12.2004, 16:29 Uhr

Wie kann ich es denn der Muter schmackhaft machen, dass sie mir auch das sorgerecht ausstellt?

Und das mit dem Geld ist schon ganz ok so.... Ich bin Inhaber einer Firma die recht gut läuft. Somit kann ich damit ganz gut leben.

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Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen?

Antwort von RainerM am 08.12.2004, 16:30 Uhr

Hi,
eigentlich ist dein Beitrag hier fehlplaziert :o)

Also die 171Euro sind schon für das Kind, das geht aafür schon drauf.

Keine Ahnung was du da an Zetteln bekommen hast (war bei mir nicht so), aber vielleicht solltest du nicht ganz so dünnhäutig reagieren.

Und auf Drohungen solltest du nur mit einem Lächeln reagieren und antworten, dass beim Gerichtsverfahren dann ja ein Anwalt auf deiner Seite stehen würde.

Du stehst zu deinem Kind und du übernimmst dafür auch Verantwortung und darum können sie dir garichts.

Alles speilt sich vorerst zwischen dir und der Mutter ab.
Wenn ihr einigermassen vernünftig miteinander sprechen könnt, dann richte dich an sie und pflege das Verhältnis zu ihr, denn das wird das wesentlichste für dich sein.

Einen gesetzlichen Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht hast du nicht.
Aber fixiere dich da nicht drauf, denn bei geschiedenen Eltern gibt es zwar heute das gemeinsame Sorgerecht, aber wenn der betreuende Elternteil dagegen angeht, dann funktioniert das nicht.... und man steht genaus schlecht da.

Die Gesetzgebung ist inzwichen deutlich Väterfeindlich gestimmt.
Unter der Floskel "Kindswohl" wird liebendgerne gegen die Väter geurteilt... darum vergiss alles andere und seh zu, dass du und die Mutter vernünftig miteiander umgehen.

Solltest du mehr ins Detail gehen wollen mit deinen fragen dann gucke doch hier vorbei:

http://www.das-familienrecht.de/forum/

Das wäre die bessere Adresse.

Dein Erlebnisbericht über das Jugendamt stimmt mich traurig, ich selber habe anderes erlebt, zum Glück.

Informiere dich in Zukunft genau, bevor du irgendetwas unterschreibst!!!

Und lass dich nicht unter Zeitdruck oderso setzen... manchmal ist es besser, wenn man auf eine Unterschrift verzichtet und sich erstmal genauer informiert.

cu

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Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen?

Antwort von Murmeline am 08.12.2004, 16:32 Uhr

Tja, die Mutter hat ehrlich gesagt dadurch keine Vorteile, sondern eher Mehraufwand...sie müßte Dich bei allen wichtigen Sachen (Operation des Kindes, Umzug, Schulwechsel usw.) um Genehmigung bitten. Und nichts gegen Dich persönlich, aber welche alleinstehende Frau würde das wollen - es verursacht ihr nur mögliche Streitigkeiten*sorry*

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Sosoo

Antwort von RainerM am 08.12.2004, 16:37 Uhr

Also du würdest mit dem Vater deines Kindes nicht über eine bevorstehende OP etc pp sprechen, ja?

Also hörmal, egal ob nun gemeinsames oder alleiniges SR besteht, wie kommst du darauf, sowas nicht mit dem Vater zu besprechen?

UNd wenn es vom Vater Bedenken gibt... wieso würdest du diese dann übergehen?

Also die Mutter meines Sohnes hat alleiniges SR, aber sie spricht mit mir darüber und befragte mich sogar wegen dem Kindergarten.....

Ich finde die Argumentation und dieses seltsame "Bedauern" dabei schon merkwürdig.

Abgesehen davon... aus Babys werden mal grössere Kinder. Und die erzählen dann viel...

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Re: Sosoo

Antwort von Murmeline am 08.12.2004, 16:47 Uhr

Oops...so habe ich das nicht gemeint - sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe! Ich selbst habe das gemeinsame Sorgerecht, da meine Kinder ehelich geboren wurden. Und bezüglich Umgang und elterlicher Sorge gibt es bei mir persönlich keine Probleme, die kenne ich nur von anderen Fällen aus jahrelanger Arbeit in der Kommunalverwaltung*g*
Ich habe das Ausgangsposting dahingehend verstanden, dass der KV keine Lebensgemeinschaft mit der KM hat, sonst müßte er ja keinen Unterhalt an die KM zahlen. Und rein pragmatisch gesehen ist es für eine KM oftmals problematisch (bzw. mit höherem organisatorischem Aufwand verbunden), ein GSR mit einem Mann zu praktizieren, mit dem sie keine Beziehung hat (löbliche Einzelfälle wie z. B. Dich und mich ausgenommen;-) Ich wollte den Vater ja auch nicht angreifen, sondern ihm nur vorsichtig klarmachen, dass er aufgrund der herrschenden Rechtslage schlechte Karten haben wird
sorry und LG
Murmeline

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Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen?

Antwort von tinai am 08.12.2004, 18:08 Uhr

Versuche ein gutes Verhältnis zur Mutter zu haben - anders kommst DU nicht weiter.

Ein Umgangsrecht kannst Du verlangen, aber beser ist, Ihr kommt ohne Gericht aus.

Für dieMutter kann es durchaus von Vorteil sein, wenn es eine zweite Person gibt, zu der das Kind von Anfang an eine enge Bindung aufbauen kann. Meine Freundin praktiziert ein Umgangsrecht mit dem Vater ihres Sohne wöchentlich Sonntags. Inzwischen ist der Lütte 3 Jahre alt und darf und will auch einmal alleine zum papa auch übers Wochenende. Hat schon Vorteile für die Mutter. Aber falle nicht gleich mit derTür ins Haus.

Wenn Du jetzt regelmäßigen Umgang pflegen kannst, kommen Wochenenden etc. mit der Zeit von ganz alleine. Vielleicht wohnst Du sogar in der Nähe, wäre umso besser für die Mutter.

Klar sollte sie wissen, dass es im Interesse eines Kindes ist, seine Herkunft genau zu kennen und dass die Mutter nicht die eine Hälfte ausklammert. Jedes Kind fragt irgendwann nach dem Vater. Und letztlich ist das Wohl des Kindes doch in ihrem Interesse.

Einen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern hat m.E. nicht die Mutter und nich der Vater sondern das KIND! Damit es selbstbewusst und in seiner Identität eindeutig aufwachsen kann.

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Na ja,......

Antwort von Richie am 08.12.2004, 21:14 Uhr

Hallo Murmeline,

ich bin sicher, daß Du ein gutmütiger, umgänglicher Mensch bist; das meine ich ernst.

Ich denke aber auch, daß Deine Darstellung der Sorge-Problematik eine weit verbreitete mütterliche Sicht offenbart, die sicher nicht 'bös gemeint' ist, die aber m.E. weit entfernt von gemeinsamer Elternschaft
und gemeinsamer Verantwortung anzusiedeln ist.

++++''Und rein pragmatisch gesehen ist es für eine KM oftmals problematisch (bzw. mit höherem organisatorischem Aufwand verbunden), ein GSR mit einem Mann zu praktizieren, mit dem sie keine Beziehung hat......''+++++

Natürlich hat sie eine ''Beziehung''
zu diesem Mann: sie ist das andere Elternteil eines gemeinsamen Kindes, sie ist die Mutter und er ist der Vater dieses Kindes. Diese Beziehung gilt lebenslang, und es ist doch völlig uninteressant aus Sicht des Kindes, ob
der Mann nun eine Paarbeziehung zur Mutter hat.
Was hat die Nichtexistenz einer Paarbeziehung in der Betrachtung und Wertung der Elternbeziehung zu suchen?
Ja, im Gegenteil, wenn die Eltern nicht
als Paar zusammen sind, sind sie doch in erhöhtem Maße verpflichtet, sich als
Eltern zusammenzutun (raufen) und nicht
berechtigt, eine nicht vorhandene Paarbeziehung als Abwertung der Elternbeziehung heranzuziehen.

Es ist unverhältnismäßig, eine evtl. Lästigkeit
von elterlichen Abstimmungen als Grund anzuführen, das Kind väterlicher Sorge
entzogen zu halten. Ich denke: im Gegenteil, Eltern sollten sich so oft wie möglich kontaktieren, um Angelegenheiten des Kindes auszutauschen und abzusprechen. Das ginge sogar beinahe täglich per Telefon.
Und wer sagt denn, daß immer nur die Mutter weiß, was gut fürs Kind ist? Auch Väter haben mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen sicher zur Erziehung was beizutragen und können auch Aspekte einbringen, zu denen die Mütter gar nicht fähig sind, ebenso wie umgekehrt.
In dem elterlichen Zusammenwirken liegt doch keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung: Erziehung von Kindern wird doch erst ganz wenn b e i d e Eltern
zu ihr beitragen, ohne daß Fragen und
Gefragt-Werden zu einer organisatorischen und autoritären Problematik gedeiht.Im 'Alleinerziehen'
werden m.E. oftmals größere Probleme
(des Kindes) geschaffen als durch läppische organisatorische Vermeidungsstrategien vermieden werden.
Und oftmals sind diese Probleme weitaus gravierender und sogar irreversibel.

Gerade hier bei einem offensichtlich engagierten Vater tauchen auch beim JA
n u r ausgrenzende, abwertende und
eigentlich väterliche Zuwendung beleidigende Aspekte und Argumente auf.

Fassungslose Grüße von Richie

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Re: Wie kann man nur solche Gesetze machen?

Antwort von Mailady am 08.12.2004, 23:31 Uhr

Deine Erfahrungen mit dem Jugendamt sind echt unter aller Würde!!! Mein LG hat da gott dei danj besseres erlebt.
Ich möchte mic den Ratschlägen meiner Vorredner nur anschließen. Ein Anrecht auf das Sorgerecht hast du nicht, was sehr schade ist, aber du kannst trotzdem ein toller Vater für dein Kind sein. Nimm dein Umgangsrecht so gut in Anspruch wie nur möglich, zwar wirst du in gewissen Fragen vielleicht kein Mitspracherecht aus gesetzlicher Sicht haben, aber dein Kind wird mal keinen Unterschied machen ob du nun Sorgerecht hast oder nicht, es wird dich bedingungslos lieben und ich denke das isr doch das wichtigste. Der größte Fehler wäre sich jetzt mit der Mutter restlos zu verstreiten denn das macht die ganze Sache nur sehr kompliziert und schlägt sich irgendwann auch auf das Kind nieder. Vielleicht hast du ja in ner ruhigen Minute mal Zeit mit der KM drüber zu reden warum sie das alleinige Sorgerecht unbedingt behalten will. Ich habe dem Vater meins Sohnes das Sorgerecht zumindest gegeben obwohl wir nicht verheiratet sind, ich bin der Meinung es ist unser Kind also müssen wir uns auch beide drum kümmern und am besten geht das wenn alle Beteiligten die gleichen rechte haben.
Nutze die Möglichkeiten die du hast und sei nicht verbittert über die die dir verwärt bleiben auch wenns schwer fällt. Ich bin sicher du bist ein klasse Papi auch ohne Sorgerecht!!
Viel Glück!!

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Re: Sosoo

Antwort von RainerM am 09.12.2004, 9:25 Uhr

Hi Murmeline,
also gestern kamen ein paar Nebensätze von dir bei mir ziemlich blöde an, darum meine etwas drastische Reaktion.

Ich wollte auch kein Plädoyer für das Gemeinsame SR, bzw gegen das alleinige SR abfassen.

Es ging mir darum, wie die Rechtslage von dir kommentiert wurde, - aber das kam sicherlich falsch rüber, darum von meiner Seite her auch ein SORRY!

Ändern können wir an der Rechtslage nicht... sie hat wie immer ihre Vor- und Nachteile.
Sowohl für die Mütter, als auch für die Väter... aber vor allem für die Väter, denn wenn eine Mutter sich querstellt, dann lässt das Rechtssystem den Vater am langen Arm verhungern.

Von daher sollte larserblaser darüber froh sein, dass die Mutter seines Kindes offensichtlich auf einen vernünftigen Umgang zwischen allen Beteiligten aus ist.
Das ist dann auch wertvoller, als alle rechtlichen Sachen.

Ciao

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