Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mickymouse am 21.01.2020, 11:22 Uhr

Wer ist dafür zuständig?

Hallo zusammen.
Ich hatte gerade mal wieder ein erfreuliches Gespräch mit meinem Exmann.
Da jetzt der Unterhalt berechnet wurde und er jetzt weniger zahlen muss, möchte er die Differenz vom letzten Jahr zurück (seit da laufen die Verhandlungen). Er hat allerdings ein Angebot von meiner Anwältin bekommen, dass ich „nur“ einen Teil zurückzahle. (Ab Sep bekomme ich schon den geringeren Wert.) Immer wenn so was auf den Tisch kommt, wo er sich benachteiligt fühlt, wird er „blöd“. Heißt er möchte dann, wenn das nicht nach seinem Ding geregelt ist, für nichts aber auch gar nichts mehr zusätzlich bezahlen. Und damit meint er, wenn die Kinder bei ihm sind und z. B. ins Kino möchten, oder mal mit dem Bus in die Schule fahren möchte. Oder sie hatten mal zuwenig Unterwäsche im Urlaub dabei, da hat er dann welche nachgekauft. (Ich habe noch nie verlangt, dass er für Klamotten aufkommt).
Ich hoffe, dass ist jetzt verständlich erklärt von mir.
Meine Frage: Bin ich zuständig für „sonstige“ Ausgaben (Freizeit, Fahrkarten, sie fahren sonst immer mit dem Rad), wenn sie bei ihm sind?
Ich denke nein.
Falls er sein „Gebell“ durchzieht, wûrde das eben leider auf die Kinder zurückfallen. Nach dem Motto, ist kein Taschengeld mehr da, gehts eben nicht ins Kino.

LG

 
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