Für alleinerziehende Eltern

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von Mutti69  am 21.01.2020, 16:19 Uhr

an alle

Ich kann noch beitragen: Diese Kosten (Lebensmittel, Freizeit) sind in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt, zumindest, wenn es um das Standart-Umgangsrecht geht. Damit ist gemeint, dass die Kinder jedes zweite Wochenende von Freitag Abend bis Sonntag Abend beim Vater sind.

Grundsätzlich hat daher der die Kosten zu tragen, bei dem die Kinder gerade sind, aber wenn es von der obigen Regelung abweicht und die Kinder sind häufiger beim KV, dann kann dein Ex tatsächlich den Unterhalt kürzen/anpassen.

Bin schon wieder weg, verirre mich nur manchmal ;-)

 
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