Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 21.01.2020, 11:32 Uhr

Wer ist dafür zuständig?

Nein, natürlich bist Du NICHT zuständig für die Bezahlung von Freizeitaktivitäten, wenn sie bei ihm stattfinden.

Aber was nützt Dir das, wenn der KV dann Dir die Schuld gibt für den Ausfall jeglicher Freizeitaktivitäten?

Sag ihm, daß er dafür das halbe Kindergeld angerechnet bekommt. Stimmt zwar nicht, aber vielleicht merkt er's nicht

 
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