Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 17.03.2012, 12:29 Uhr

Was wäre wenn...

Ich habe meine Schwester als "Verantwortliche" eingesetzt. Das heißt aber nicht unbedingt, daß sie die Kinder dann nimmt. Sie soll aber darauf achten, daß es den Kindern gut geht - und notfalls geeignete Maßnahmen (Jugendamt einschalten z.B.) ergreifen. Denn rein rechtlich werden die Kinder bei meinem Ex landen. Ich möchte aber, daß da jemand ein Auge draufhat, dem ich mehr vertraue als meinem Ex - und das ist meine Schwester.

Wobei meine Kinder ja inzwischen auch 11 und 15 sind - da ist die Gefahr, daß es komplett schiefgeht beim Ex, nicht mehr so groß, und die Kinder können sich durchaus auch selber melden, wenn es gar nicht paßt (hoffe ich zumindest).

Meine Schwester hat auf jeden Fall die Vermögenssorge. Soll heißen: Was meine Kinder an Geld oder anderen Vermögenswerten erben, wird von meiner Schwester verwaltet. An der Stelle traue ich meinem Ex nämlich weniger als gar nicht. Auch meine Eltern haben meine Schwester und ihren Mann als Vorerbin für meine Kinder eingesetzt, damit mein Ex keinen Zugriff auf das Erbe hat. Da meine Schwester Juristin mit Schwerpunkt Steuerrecht ist, bin ich mir recht sicher, daß sie das ganz prima hinbekommen wird im Falle eines Falles ;-).

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.