Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von c am 05.01.2010, 11:32 Uhr

Verständnisfrage

gerne bei einer Mangelfallberechnung, weil der Unterhaltspflichtige ja eine Haushaltsersparnis zumindest theoretisch mit dem neuen Partner haben könnte.
Also fiktiv etwas dazurechnen und somit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen erhöhen. Und das schon ohne Trauschein

oder über den Unterhaltsanspruch gegenüber dem neuen Partner, wenn der gut verdient/Taschengeldanspruch

z.B. hier
http://www.anwaltonline.com/familienrecht/show.asp?x=tips/unterhalt/ehegattenunterhalt/taschengeld.html

 
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