Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Susanne&Hannah am 01.03.2011, 16:59 Uhr

Unterhaltskrieg und Namensänderung?

Hallo,

zum einen hab ich mich jetzt endlich überwinden können auch die Krallen auszufahren, ja. Ich hatte immer gehofft, mein Nochmann und ich könnten uns friedlich einigen. Nachdem er aber seit Monaten gar keinen Kindesunterhalt bezahlt, sondern "nur" die Raten fürs Haus, in dem ich mit den Kindern lebe, muss sich das jetzt ändern. Ich hatte große Hemmungen das von ihm zu fodern, aber er kann die Raten nicht einfach mit dem Kindesunterhalt verrechnen, immerhin mindern die Raten ja seine Bemessungsgrundlage für die Unterhaltszahlungen.
So und nu wird es eben eingeklagt, fällt mir unglaublich schwer, aber sind ja dann doch gute aufgelaufene 6.000 Euro, die ich einfach brauche für die Kinder. Und ich weiß, wenn er den Brief diese Woche noch bekommt, dann gibt es Krieg und davor hab ich Angst! Aber es geht nicht um mich, sondern um die Kinder und ich hab die Unterstützung meiner Umgebung.

Und dann hab ich noch eine Frage, ab wann kann ich meinen Nachnamen wieder ändern? Erst mit Vollzug der Scheidung oder gibt es vorher schon eine Möglichkeit, wahrscheinlich nicht, oder? Ich weiß auch noch gar nicht, ob ich das wirklich mache, ich mag den Namen zwar nicht mehr haben, aber es wäre halt wegen der Kinder...

LG

 
10 Antworten:

Namensänderung

Antwort von mf4 am 01.03.2011, 17:24 Uhr

http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Namensaenderung_nach_der_Scheidung

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltskrieg und Namensänderung?

Antwort von Fru am 01.03.2011, 17:32 Uhr

Was ich mich frage, was passiert, wenn er dann sagt, gut, ich zahle Unterhalt, aber keine Raten mehr fürs Haus? In wieweit bringt Dich das nach vorn und ist es nicht irgendwo gehupft wie getupft, wofür er das Geld nun bezahlt? Wenn er halt Unterhalt zahlt, dann bekommst Du das Geld für das Haus sicher nicht mehr und mußt das aus eigener Tasche zahlen, oder er zahlt das Haus weiter und Du zahlst dann quasie die Kinder aus eigener Tasche....beides wird er sich wohl nicht gefallen lassen, oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltskrieg und Namensänderung?

Antwort von safrarja am 01.03.2011, 17:44 Uhr

Die eine Frage ist , ob er soviel Einkommen hat , daß er beides zahlen kann die andere warum zahlt ER überhaupt die Raten , wenn Du mit den Kindern dort lebst ?

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltskrieg und Namensänderung?

Antwort von shinead am 01.03.2011, 17:57 Uhr

Naja, die Hälfte der Rate muss er wahrscheinlich sowieso bezahlen. Eheleute unterzeichnen eigentlich Kredite und Hauskäufe gemeinsam. Damit sind sie beide in der Schuld.

Kindesunterhalt darf m.E. nicht verrechnet werden. Der Trennungsunterhalt der Gattin ggf. mit Ihrer Hälfte der Raten.

Schlussendlich hilft aber das Haus nicht, wenn der Kühlschrank leer ist.

Wurde denn schon mal vor dem heutigen Schreiben der Unterhalt berechnet?

Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltskrieg und Namensänderung?

Antwort von safrarja am 01.03.2011, 18:31 Uhr

" Naja, die Hälfte der Rate muss er wahrscheinlich sowieso bezahlen. Eheleute unterzeichnen eigentlich Kredite und Hauskäufe gemeinsam. Damit sind sie beide in der Schuld. "

Er kann aber auch noch einen Nutzungsausgleich für seinen Teil des Hauses verlangen und somit muß er dann weniger als die Hälfte zahlen !

Nein Kindesunterhalt darf nicht verrechnet werden !

lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhaltskrieg und Namensänderung?

Antwort von babyproject am 01.03.2011, 18:56 Uhr

ganz ehrlich ganz ok find ich das nicht was soll er denn noch alles zahlen, er ist nicht verpflichtet die Raten fürs Haus zu zahlen, in dem ihr wohnt, zahlt er nicht mehr und Du kannst das Haus nicht abbezahlen muß es verkauft werden und ob Du dann im Endeffekt besser dran bist ist die Frage aber beides zahlen muss er definitiv nicht Kindsunterhalt UND Raten wieso auch? Wenn das so ziemlich gleich viel ist also Rate entspricht ca. den Betrag des Unterhalts würd ich auf gar keinen Fall klagen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: ach ja und Namensänderung

Antwort von babyproject am 01.03.2011, 18:58 Uhr

geht erst bei der jeweiligen Gemeinde wenn die Scheidungsurkunde vorliegt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von Dreierbande am 01.03.2011, 19:10 Uhr

Wenn ich richtig lese, steht da: ...immerhin mindern die Raten ja seine Bemessungsgrundlage für die Unterhaltszahlungen....

Das hieße ja quasi, der KU wurde so berechnet, daß vorher die Raten bezahlt werden und von dem was über ist, der KU gezahlt wird?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Trennungsunterhalt - nicht nachehelicher Unterhalt

Antwort von +emfut+ am 01.03.2011, 19:42 Uhr

Das ist der Knackpunkt!

Das kann schon richtig sein so. Der Trennungsunterhalt - nach der Trennung, aber vor der Scheidung - wird anders berechnet als der nacheheliche Unterhalt und kann unter Umständen richtig knackig ausfallen. Denn grundsätzlich ist der Status von "während der Ehe" aufrecht zu erhalten. Wenn der Mann vorher alleine die Raten für das Haus getragen hat, dann muß er das bis zur Scheidung (oder bis zu einer anderen Einigung) weiterhin machen - unabhängig vom Kindesunterhalt. Erst nach der Scheidung wird da längs und quer gegengerechnet - und dann wird es deutlich weniger.

Trotzdem bleibt die Frage der Leistungsfähigkeit - einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Aber wenn das mal so ausgerechnet wurde, dann liegt die Vermutung nahe, daß er leistungsfähig wäre und nur nicht leistungswillig ist.

Gruß,
Elisabeth.

Gruß,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@babyproject

Antwort von shinead am 01.03.2011, 20:44 Uhr

Wenn die Raten jetzt einfach ausgesetzt werden, bis das Haus verkauft wird, schadet das nur beiden. Das würde auf eine Zwangsversteigerung herauslaufen. Das will niemand!

Der Mann hätte auch bis zur Scheidung im Haus wohnen bleiben können. Die eheliche Wohnung (hier eben das Haus) wird meist erst bei der Scheidung zugewiesen. Wer dann freiwillig auszieht muss ggf. die Konsequenzen tragen.
Man hätte sich ja auch auf einen anderen Weg einigen können.

Wenn wir es hier mit der klassischen Versorgerehe zu tun haben. Also er arbeitet, sie hütet die Kinder wird das teuer.
Ungerecht? Nicht wirklich. Denn das Vermögen steigt mit jeder getilgten Rate an.

Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.