Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 05.05.2003, 17:11 Uhr

Unterhalt für die Mutter

Wie die anderen schon sagten, ist das Jugendamt nicht zuständig.

Wenn du Sozialhilfe beantragst, geht der Unterhalt an das Soozialamt über und die kümmern sich darum, ob sie es vom Vater einklagen.
Ich glaube nicht, dass du um das Sozialamt herum kommst und von daher kannst du es so laufen lassen.

Für deinen betreuungsunterhalt gilt folgendes:

-Der Vater hat einen (angemessenen) Selbstbehalt von 1000 Euro, die unangetastet bleiben.

-Er kann i.d.R. 5% vom Netto als berufsbedingte Kosten abziehen

-ALLE anderen Unterhaltsverpflichtungen gehen deinem Unterhaltsanspruch VOR und das bedeutet:

*Alle Kindesunterhalte (auch der ehelichen Kinder) gehen zuvor vom Einkommen ab

*Ein evtl. Unterhaltsbedarf der Ehefrau (wenn sie nicht oder zuwenig selber verdient) geht auch zuvor vom Einkommen ab

-Evtl. Kredite können unter Umständen angerechnet werden

Was dann übrig bleibt dient zur Unterhaltsermittlung, wobei davon diese 1000 Euro "angemessener Selbstbehalt" für ihn bleiben.

Bei einem normalverdienenden Ehemann dürfte wahrscheinlich kein oder kaum Unterhalt für dich heraus kommen.

Übrigens zucke ich immer bei solchen Geschichten zusammen, da ich einen Fall kenne, da hat sich auf diese Weise eine frau einen Kinderwunsch erfüllt, hat sich vorsätzlich - was sie zugegeben hat - schwängern lassen, dem Vater dann eine SMS zugemailt, dass "es geklappt hat", was er natürlich zuerst nicht begriffen hatte..... als Mann bekomme ich natürlich eine Gänsehaut bei sowas, wobei solchen Ehe-Männern vielleicht solche Geliebte verdient haben.

 
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