Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 05.05.2003, 16:52 Uhr

Unterhalt für die Mutter

Den Unterhalt für Dich muß eine Anwalt einfordern und evtl. sogar einklagen. Das JA macht da gar nichts, denn die sind nur für die Ansprüche des Kindes zuständig. Für Deine Ansprüche muß sein Einkommen aufgedeckt werden und auch seine sonstigen Verpflichtungen werden überprüft. Du solltest ihn schnellstens über die Schwangerschaft informieren, denn sonst könnte er sich noch in Schulden stürzen, die Unterhaltszahlungen vermindern. Das zählt nämlich erst dann icht mehr, wenn er von der SS in kenntniss gesetzt wurde.

LG
Anke

 
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