Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Aleksa30 am 06.05.2003, 10:42 Uhr

Tati2003 / Rainer ...alle

Hallo !

Vielen Dank für die Antworten.

Dem KV habe ich noch nichts gesagt, weil es uns beiden "nur um Sex" ging. Wir haben nicht verhütet, weil ich laut Berechnung nicht in der fruchtbaren Phase war. Jetzt weiss ich auch, dass sich der Eispruch willkürlich verschieben kann...

Ich will jetzt dem KV nicht die ganze "Schuld" in die Schuhe schieben. Jedoch ist er ein Ehemann, der gerne fremd geht und mich auch als "Geliebte" für länger gerne gehabt hätte. Ich bin halt noch einmal schwach geworden und nun ist es passiert. Und geplant habe ich das bestimmt nicht.

Ab wann kann ich denn zum Anwalt? Nach der Geburt - nach dem Vaterschaftstest ?

Wann soll ich es dem KV sagen ?

Grüsse, Aleksa

 
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