Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 06.05.2003, 11:36 Uhr

Re:

Hi,
ich hoffe, dass du garnicht zum Anwalt gehen musst.

Wenn du aber jetzt schon handeln willst (was ja nie zufrüh sein kann), dann geh zum Jugendamt und lass dich beraten UND beauftrage diese mit der Beistandschaft zur Feststellung der Vaterscahft UND des Unterhaltes für das Kind.

Die Beistandschaft kann schon VOR der Geburt veranlasst werden.

cu

 
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