Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lulu67 am 21.09.2010, 14:22 Uhr

und noch eine Frage

Nochmal ich. Gibt es unter euch jemanden, der nach der Trennung Unterhalt an den Mann zahlen musste, aber selber auch die Kinder behalten hat? Diese Modell finde ich nirgends- immer arbeitet der Mann und die Kinder sind bei der Frau.
Wie rechnet man in diesem Fall den Unterhalt aus?
Danke!
LG lulu

 
9 Antworten:

Re: und noch eine Frage

Antwort von mf4 am 21.09.2010, 14:31 Uhr

Wenn sie die Kinder hat und eigentlich Unterhalt für sie bekommen müßte soll sie ihn dann noch finanzieren? Warum sollte sie?
Ich kenne so ein Beispiel nicht

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Re: und noch eine Frage

Antwort von lulu67 am 21.09.2010, 14:34 Uhr

Mein Mann hat keine Arbeit. Und wenn er ALG II beantragt, würden die doch wahrscheinlich erstmal mich fragen wegen Unterstützung, oder?

Müßte ich keinen Unterhalt zahlen, käme ich mit meinem Gehalt gut hin und könnte die Wohnung halten.
LG lulu

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Re: und noch eine Frage

Antwort von babyproject am 21.09.2010, 15:46 Uhr

Nö ich hatte die Angst nämlich auch, aber nach neuem Unterhaltsrecht hat nur noch (wenn überhaupt) derjenige Elternteil Anspruch auf Unterhalt, bei dem die Kinder leben

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Re: und noch eine Frage

Antwort von Träumerin71 am 21.09.2010, 16:12 Uhr

Hallo Lulu67,

das würde mich auch interessieren ...
Ich lebe gerade mit meinem Mann in Trennung und er warf mir am WE auch an den Kopf, dass er Unterhalt fordert. Er arbeitet zwar, verdient aber einiges weniger als ich.
Ich würde auch unsere Tochter behalten, weiß aber nicht, wie das dann gerechnet wird. Eigentlich stehen ihm 3/7 von dem zu, was ich mehr verdiene. Weiß aber nicht, wie es mit der Berechnung aussieht wegen dem Kind. Er könnte wahrscheinlich nicht mal Unterhalt für sie bezahlen, aber ich soll für ihn bezahlen?? Nee!!! Ich übernehme schon fast alle Schulden, dann hat sich das Thema Unterhalt für ihn sowieso schon erledigt!

Lass mal bitte dein PN-Fach an, wollte dir vor ein paar Wochen schon mal zu einem Posting schreiben ...

LG Heike

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Re: und noch eine Frage

Antwort von vallie am 21.09.2010, 16:16 Uhr

ich denke, das sind zwei verschiedene berechnungen.
zum einen unterhalt vom mehrverdiener an den wenigverdiener, dann abgezogen den unterhalt den er für die kinder schuldet. was hat er denn jetzt? alg1 noch oder verdient er mit taxeln doch etwas?
wegen der kinder hat er ja eine erhöhte erwerbsobliegenheit....
laß dich mal von einem anwalt beraten, genaue zahlen kannst du ihm und er dir sagen!

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also...

Antwort von ungewohnt am 21.09.2010, 18:16 Uhr

ich wurde aufgefordert - vom damaligen Sozialamt - für meinen Exmann Unterhalt zu zahlen. Er bekam Sozialhilfe, mir stand Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt (was er beides nicht zahlte) und die "Dame" vom Amt meinte, ihr Pech, sie verdienen genug und können dann den von ihnen zu leistenden Unterhalt auf die Schulden ihres Mannes draufschlagen......
Wenn ich Pech gehabt hätte, hätte ich damals also trotz meiner Ansprüche zahlen müssen. Ihr Chef war meinen Argumenten allerdings sehr offen - ich hätte meinen Job aufgegeben und ebenfalls Sozialhilfe beantragt. Allerdings öffentlich mit RTL und Bild-Zeitung. Mein Job war mir nach der Elternzeit sicher, nur während der Elternzeit brauchte ich halt nicht arbeiten.

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Postfach ist jetzt an! o.T.

Antwort von lulu67 am 22.09.2010, 8:23 Uhr

o.T.

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Re: und noch eine Frage

Antwort von lulu67 am 22.09.2010, 8:28 Uhr

Im Moment bekommt er gar nichts. Wir waren Hartz IV bevor ich Arbeit bekam und jetzt verdiene ich eben zu viel.

Ich hätte gar kein Problem, etwas zu zu schießen- aber wir könnten von meinem Gehalt nicht 2 Wohnungen usw. finanzieren.

Klar, er hat wohl theroretisch eine erhöhte Erwerbsobliegenheit- aber praktisch gesehen wird er wohl nur sehr schwer etwas finden.
LG
lulu

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Re: Postfach ist jetzt an! o.T.

Antwort von Träumerin71 am 22.09.2010, 11:01 Uhr

PN!

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